News
International

Luzerner Kantonsrat stimmt Steuergesetzrevision zu

Kantonsrat LU

Luzerner Kantonsrat stimmt Steuergesetzrevision zu

29. Januar 2024, 16:00 Uhr
Das Luzerner Regierungsgebäude, in dem der Kantonsrat seine Debatte zur Steuergesetzrevision durchführt. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Luzerner Kantonsrat hat sich bei der Debatte zur Steuergesetzrevision zum «bürgerlichen Kompromiss» bekannt. Anträge von Rot-Grün, die den Fokus der Steuererleichterung stärker auf Familien und Wenigverdienende setzen wollten, blieben chancenlos. Er hiess die Vorlage nach erster Lesung mit 76 zu 29 Stimmen gut.

Ziel der Steuergesetzrevision ist es, Menschen mit tieferen Einkommen, Familien und Unternehmen zu entlasten. In den Augen der SP und der Grünen ist sie aber zu stark auf Gutverdienende und Grosskonzerne ausgerichtet. Ein Antrag von Samuel Zbinden (Grüne), die Vorlage deswegen zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückzuweisen, scheiterte mit 82 zu 25 Stimmen.

In der von der Regierung präsentierten Vorlage führten die geplanten Steuersenkungen ab 2028 beim Kanton zu Mindereinnahmen von 57 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 75 Millionen Franken. Die Gemeinden stuften diese Ausfälle als zu gross ein.

Verbesserungen für die Gemeinden

Die vorberatende Kommission griff hier korrigierend ein und verringerte die Ausfälle für die Gemeinden um 9 Millionen Franken. Zudem unterbreitete sie dem Parlament weitere Anträge, damit die Bevölkerung und die Wirtschaft je hälftig von den Steuererleichterungen profitieren können. Das Parlament bestätigte den Kurs der Kommission vollumfänglich.

Bei Mitte, SVP, FDP und GLP kam die Reform damit gut an. Mitte-Sprecher Adrian Nussbaum sprach von einem «bürgerlichen Kompromiss», der nötig sei, um das «Erfolgsmodell» der bisherigen Steuerpolitik fortzusetzen. Urs Brücker (GLP) sagte, es sei ein guter Zeitpunkt, das Steuersystem zu reformieren, denn Kanton und Gemeinden seien finanziell gut aufgestellt.

André Marti (FDP) begrüsste sowohl, dass für die Unternehmen die Eigenkapitalsteuer von 0,5 Promille auf 0,01 Promille gesenkt werden solle, und dass sich mit den Massnahmen zugunsten von tiefen Einkommen Arbeit lohnen werde. Angela Lüthold (SVP) sagte, die Steuergesetzrevision müsse so ausgestaltet sein, dass sie an der Volksabstimmung gutgeheissen werde.

Falsche Schwerpunkte

Für Rot-Grün legt die Vorlage aber falsche Schwerpunkte. Sie komme den wenigen Grossunternehmen im Kanton zugute, sagte Melanie Setz (SP). Diese seien aber ein Klumpenrisiko für den Kanton und machten diesen «erpressbar». Auch würden zu stark Eltern mit höheren Einkommen profitieren. Samuel Zbinden (Grüne) sagte, für Menschen mit tieferen Einkommen bleibe nur ein Trostpflaster übrig.

SP und Grüne würden es vorziehen, statt Steuerausfälle hinzunehmen mehr Geld zu investieren. So waren sie gegen höhere Kinderabzüge, weil von diesen Eltern mit tiefen Einkommen nicht profitieren würden. Besser wäre es, die Kinderzulagen zu erhöhen, hiess es. Ein entsprechender Antrag zu den Kinderabzügen wurde aber mit 79 zu 26 Stimmen abgelehnt. Festgehalten wurde mit dem Entscheid auch am Eigenbetreuungsabzug.

Der Regierungsrat unterbreitete dem Kantonsrat ferner den Antrag, den Abzug für nachgewiesene Drittbetreuungskosten von heute maximal 6100 Franken auf bis zu 25'000 Franken zu erhöhen. Simone Brunner (SP) lehnte die Erhöhungen ab, weil davon nur gut ausgebildete Eltern profitierten. Für Urs Brücker (GLP) ging es eben darum, diese Personen, die in hohen Pensen arbeiten wollten, zu unterstützen. In der Abstimmung setzte sich der «Kompromiss»-Antrag der vorberatenden Kommission für maximal 20'000 Franken durch.

Handlungsbedarf bei Vorsorgegeldern

Eine ähnliche Diskussion, die zu Gunsten der Bürgerlichen ausging, gab es bei der Besteuerung der Vorsorgegelder. Der Regierungsrat wolle hier die falschen Menschen entlasten, sagte Melanie Setz (SP). Hier gebe es Handlungsbedarf, begründete Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) das Ansinnen, hier sei Luzern nicht konkurrenzfähig

Kontrovers diskutiert wurde auch die Eigenkapitalsteuer. Hier gehe es um 62 Millionen Franken, sagte Zbinden. Die Senkung des Steuersatzes auf 0,01 Promille sei faktisch eine Abschaffung. Die Regierung gehe aufs Ganze und wolle, dass Luzern im Kantonsvergleich Platz eins einnehme.

Bernadette Rüttimann (Mitte) entgegnete, die meisten OECD-Staaten hätten keine Kapitalsteuern. Die Steuer sei somit ein Wettbewerbsnachteil. Von der Steuersenkung profitiere aber auch eine Schreinerei im Dorf. Das Parlament folgte auch hier der Regierung, und zwar mit 76 zu 27 Stimmen.

Bei der Entlastung der Gemeinden lagen mehrere Vorschläge vor, wie viel Geld diese aus den OECD-Geldern erhalten sollen. Hier setzte sich schliesslich deutlich der Antrag der vorberatenden Kommission durch. Sie erhalten damit zunächst 26,6 Millionen Franken jährlich statt den ursprünglich vorgesehenen 23,5 Millionen Franken.

Quelle: sda
veröffentlicht: 29. Januar 2024 09:41
aktualisiert: 29. Januar 2024 16:00