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Luzerner Kantonsrat will Klarheit zu Härtefallgeldern

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Luzerner Kantonsrat will Klarheit zu Härtefallgeldern

19. März 2024, 12:40 Uhr
Luzerner Wirte demonstrieren im Dezember 2020 gegen coronabedingte Beizenschliessungen. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Luzerner Kantonsrat will rund um die Rückforderungen von Covid-19-Härtefallgeldern mehr Klarheit. Er hat am Dienstag den Regierungsrat per Postulat beauftragt, zuhanden seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (Wak) innerhalb von zwei Monaten einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten.

Der Kanton unterstützte während der Pandemie Unternehmen, die wegen den Covid-19-Massnahmen weniger Umsatz machten. Nun fordert er von denjenigen, welche dank der Hilfe Gewinne erzielten, Rückzahlungen bis zur Höhe des Gewinns. Es handelt sich dabei um die sogenannte bedingte Gewinnbeteiligung.

In verschiedenen Branchen, vor allem in der Gastronomie, sorgte das Vorgehen des Kantons für Unmut. Die Gelder seien à fonds perdu und als Fixkostenentschädigung ausgesprochen worden, kritisierte etwa der Verband Gastro Luzern. Man werde sich mit Einsprachen gegen Rückzahlungsverfügungen wehren.

Sorgsam mit Steuergeldern umgehen

Der Kanton stellte sich auf den Standpunkt, dass der Staat keine privaten Gewinne finanzieren solle. Er verwies darauf, dass der Bund bei der von ihm geleisteten Hilfe diese Praxis ebenfalls kenne. Der Staat müsse sorgsam mit Steuergeldern umgehen, unabhängig davon, ob es sich um die Mittel des Bundes oder des Kantons handle.

Der Regierungsrat ist von der Rechtmässigkeit seines Vorgehens überzeugt. Auch für ihn gibt es aber offene juristische Fragen. Entsprechende Präzedenzfälle will er deswegen von den Gerichten beurteilen lassen.

Das Parlament möchte aber genau wissen, was Sache ist. Es hiess oppositionslos ein dringliches Postulat der Fraktionen Mitte, SVP und FDP gut, gemäss dem der Regierungsrat seine Vorgaben zu den Härtefallgeldern prüfen und der zuständigen Parlamentskommission Bericht erstatten muss.

Basis für politisches Diskussion

Es brauche eine detaillierte und klare Basis für eine politische Beurteilung, begründete Adrian Nussbaum (Mitte) den Vorstoss. Derzeit stünden viele falsche oder tendenziöse Behauptungen im Raum.

Die Sprecher der drei Fraktionen verzichteten in der Debatte wegen diesen Unklarheiten auf eine politische Würdigung. Urs Christian Schumacher (SVP) dagegen kritisierte das Vorgehen des Kantons. A fonds perdu heisse nicht rückzahlbar, sagte er. Der Staat solle zur Vernunft zurückkehren und nicht mit juristischen Winkelzügen Geld zurückfordern.

Einigkeit herrschte im Parlament, dass mit staatlichen Mitteln keine privaten Gewinne finanziert werden sollen. Gianluca Pardini (SP) sagte, es werde vom Kanton kein unwesentlicher Betrag zurückgefordert, denn es gehe um rund 700 Unternehmen.

Simone Brunner (SP) störte sich aber daran, dass der regierungsrätliche Bericht der Wak vorgelegt werden solle und damit dem Kommissionsgeheimnis unterliege. Es brauche einen öffentlichen Bericht, denn nur Öffentlichkeit schaffe Vertrauen. Einen entsprechenden Antrag der SP wurde von der bürgerlichen Mehrheit aber abgelehnt.

Der Regierungsrat zeigte sich dazu bereit, der Wak eine Beurteilung mit einem Bericht zu ermöglichen. Regierungspräsident Fabian Peter (FDP) sagte zudem im Kantonsrat, dass der Kanton bei den Gewinnrückforderungen mit Augenmass vorgehe. Es solle niemand in den Konkurs geschickt werden, erklärte er.

Quelle: sda
veröffentlicht: 19. März 2024 09:00
aktualisiert: 19. März 2024 12:40