Luzerner Kantonsrat will schärfere Vorschriften gegen Quaggamuschel
Das Parlament will mit schärferen Vorschriften für Schiffsbesitzer das Einschleppen der Quaggamuschel verhindern. Die Muschel bedrohe nicht nur die einheimische Natur, sondern auch kritische Infrastruktur, sagte Muff. So könnten sie Leitungen verstopfen. Sei die Muschel einmal in einem Gewässer, sei es zu spät.
In allen Kantonen der Zentralschweiz gilt eine Reinigungspflicht für Schiffe, die das Gewässer wechseln. Der Kanton Luzern hat diese Massnahme auf den 1. Mai in Kraft gesetzt. Die Umsetzung ist derzeit noch in Arbeit.
Skepsis im Kantonsrat
Der Kantonsrat ist indes wie Muff skeptisch, dass diese Massnahme genügt. Franziska Rölli (GLP) sagte, die Umsetzung der Schiffsreinigungspflicht sei ungenügend. Sandra Meyer-Huwyler (SVP) sagte, die Quaggamuschel sei bereits in vielen Gewässern der Schweiz zur Plage geworden. Laura Spring (Grüne) sagte, ein Verbot sei zwar einschneidend, aber letztlich eine kostengünstige Lösung.
Der Regierungsrat verschloss sich einem Verbot nicht, wies aber darauf hin, dass ein solches nicht rasch umgesetzt werden könne. Er beantragte deswegen, das Postulat nur teilweise zu überweisen und stellte allenfalls für 2025 eine Prüfung eines Verbots in Aussicht.
Regierungsrat Fabian Peter (FDP) sagte, für ein Verbot müssten alle Betroffenen einbezogen werden. Ein Verbot habe für einzelne immer Konsequenzen, es müsse deswegen verhältnismässig sein. Der Regierungsrat wolle deswegen Schritt für Schritt vorgehen, aber es würden rasche Schritte sein.