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Luzerner können E-Patientendossiers ab 18. April eröffnen

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Luzerner können E-Patientendossiers ab 18. April eröffnen

17. April 2024, 10:43 Uhr
Wer bei der Eröffnung des elektronischen Patientendossiers Hilfe benötigt, kann einen Termin bei der Eröffnungsstelle in Luzern machen. Auf dem Bild zu sehen eine Eröffnungsstelle in Lausanne. (Symbolbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Der Kanton Luzern hat für die Eröffnung von Elektronischen Patientendossiers (EPD) eine Hotline sowie eine Anlaufstelle errichtet. Ab 18. April wird die Bevölkerung auf Wunsch beim Eröffnen der Dossiers unterstützt.

Innert 30 Minuten kann ein EPD selbstständig und kostenlos eröffnet werden, wie die Luzerner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilt. Wer Hilfe benötigt, kann einen Termin bei der Eröffnungsstelle an der Murbacherstrasse 23 in Luzern vereinbaren.

Die begleitete Eröffnung dauert 45 Minuten. Termine sind dienstags und mittwochs möglich. Unterstützung wird auch über die Hotline geboten. Diese hat montags, donnerstags und freitags geöffnet.

Für die Eröffnung eines EPD ist eine zertifizierte elektronische Identität nötig. Beispielsweise eine SwissID, welche bei der Schweizerischen Post erstellt werden kann. Für die Identitätsprüfung wird ein biometrischer Pass oder eine Identitätskarte benötigt. Wer eine Aufenthaltsbewilligung hat, kann seine Identität bei der Eröffnungsstelle überprüfen lassen und dort ein EPD eröffnen.

Zweck des EPD sei es, den Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Gesundheitsfachpersonen und Leistungserbringern schnell und einfach abzuwickeln. Wichtige Gesundheitsinformationen würden digital und sicher abgelegt. Die Patienten und Patientinnen entschieden darüber, wem sie Zugriffsrechte gewähren wollen und wem nicht.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. April 2024 10:43
aktualisiert: 17. April 2024 10:43