Urteil
Luzerner Kriminalgericht spricht Hauptangeklagten schuldig
Das Luzerner Kriminalgericht hat sein Urteil über die acht am Raufhandel an einer Geuenseer Tankstelle Beteiligten gesprochen. Der Hauptangeklagte wurde der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen.
Ihm wird eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 4 Monaten sowie einen Landesverweis von 15 Jahren auferlegt, wie die Richter des Kriminalgerichts bei der Urteilseröffnung vom Montagnachmittag verkündeten.
Er hatte 2021 während der tätlichen Auseinandersetzung zweier Gruppen einen Beteiligten mit einem Messer getötet und mehrere Personen damit schwer verletzt, weshalb er auch der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen wurde.
Insgesamt wurden sechs der acht Beschuldigten der Beteiligung am Raufhandel schuldig gesprochen. Zwei Personen, die damals zwar vor Ort waren, sich jedoch nicht aktiv am Raufhandel beteiligt hatten, wurden freigesprochen.