Luzerner Kriminalgericht verweist Verkehrsrowdy des Landes
Das Gericht verurteilte den Beschuldigten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 25 Monaten und zu einer Busse von 600 Franken. Zudem entschied es, den Mann für fünf Jahre des Landes zu verweisen, dies weil er schlecht integriert und vorbestraft sei.
Mit dem Urteil folgte das Gericht praktisch vollständig der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine bedingte Geldstrafe und einen Verzicht auf den Landesverweis plädiert. Das am Donnerstag publizierte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte hatte 2020 mit seiner Freundin in Luzern eine Nacht lang gefeiert und dabei Alkohol und Kokain konsumiert. Ermüdet und mit einer Blutalkoholkonzentration von weit über einem Promille wollte er seine Freundin nach Hause nach St. Gallen fahren.
Halsbrecherische Fahrt
Im Schönbühl-Quartier in Luzern befuhr der Beschuldigte mit seinem Mercedes die Zulieferstrasse zum Einkaufszentrum und von dieser wieder zurück in die Langensandstrasse. Das Gericht geht von einem hohen Tempo aus, denn das Auto wurde über die Sicherheitslinie auf die Gegenfahrbahn getrieben. Davon zeugte eine sechs Meter lange Schleuderspur.
Zurück auf der rechten Strassenseite, touchierte das Auto bei der Bushaltestelle Schönbühl, bei der mehrere Personen warteten, mit dem Vorderrad den Randstein. Das Gericht geht davon aus, dass der Lenker danach hochtourig Gas gab, ein Rotlicht missachtete und statt mit maximal 50 km/h mit über 80 km/h weiterfuhr.
Nach 500 Metern verlor der Beschuldigte bei der Bushaltestelle Warteck die Kontrolle über sein Auto. Dieses geriet in einer Kurve erneut vorübergehend auf die Gegenfahrbahn und prallte dann gegen den rechten Randstein. Das Auto hob einseitig ab und schliff 24 Meter weit, nur auf den rechten Räder fahrend, dem Trottoir entlang.
Dann durchschlug der Mercedes eine Werbetafel und fuhr in einen Baum. Der Beschuldigte und seine Freundin rannten danach davon.