Luzerner Regierung gegen Mindestabstand bei Windkraftanlagen
Der Kanton Luzern sieht in seinem Richtplan zur Eingrenzung der Gebiete, in denen der Wind zur Stromproduktion genutzt werden kann, einen Abstand von 300 Meter zu Bauzonen vor. Die konkreten Abstände sollen dabei im Einzelfall geprüft werden und nach den massgeblichen Vorschriften, etwa zum Lärmschutz, festgelegt werden.
Lüthold genügt dieser Abstand nicht. Heute hätten Windkraftanlagen eine Höhe von 250 Metern, erklärte sie in ihrer Motion. Noch höhere Anlagen seien nur eine Frage der Zeit.
Lüthold forderte deswegen, dass der Kanton im Gesetz einen Mindestabstand zu Siedlungen und bewohnten Häusern festlegt. Dieser soll drei Mal so gross sein wie die Anlage hoch. Es müssten nicht nur Fledermäuse und Vögel geschützt werden, sondern auch die Menschen, erklärte sie.
Im Richtplan sind gemäss Regierungsrat 22 Gebiete mit einer Gesamtfläche von 5500 Hektar vorgesehen, in denen Windräder installiert werden können. Bei einem 700-Meter-Abstand würde diese Fläche um 96 Prozent schrumpfen, erklärte der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort.
Windkraftanlagen wären im Kanton Luzern praktisch nicht mehr realisierbar und würden den geplanten Ausbau der Windkraft im Kanton Luzern verunmöglichen, lautete das Fazit des Regierungsrats. Abstandvorschriften, die den Bau einer Anlage unverhältnismässig erschwerten oder verhinderten, würden aber gegen das Bundesrecht verstossen.