Luzerner Regierung ist gegen Austritt aus Bistumskonkordat
Der Kanton Luzern stellt dem Bistum Basel drei Domherren, wie die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Dienstag auf eine Motion des heutigen Nationalrats David Roth (SP) in Erinnerung rief. Die insgesamt 18 Domherren bilden das Domkapitel, das den Bischof wählt.
Vor der Wahl werden die Kandidaten durch die Diözesankonferenz genehmigt. Denn Vertretungen der Kantone kommt dabei ein sogenanntes «Streichrecht» zu. Sie können unpassende Kandidaten von der Wahlliste entfernen. Dieses «aktive Mitgestalten» empfindet die Regierung als wichtig.
Betreffend der Machbarkeit schrieb die Regierung, dass eine Auflösung des Konkordats mit der Zustimmung aller Bistumskantone und des Papstes möglich sei. Danach müsste die Landeskirche des Kantons Luzern Anschluss an ein anderes Bistum finden.
Nur die Hälfte katholisch
In seiner Motion kritisierte Roth, dass es «anachronistisch» - also nicht mehr zeitgemäss sei - dass der Kanton für die Löhne und Spesen der drei Domherren aufkommt. Denn nur etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung sei katholisch. Zudem findet er, dass Mitarbeitende einer Organisation, die trotz vieler Skandale nicht genug gegen Missbrauch durch eigene Führungskräfte unternehme, nicht aus der Staatskasse finanziert werden sollen.
Der Kanton sei vertraglich verpflichtet, die Lohnkosten des residierenden und der zwei nicht residierenden Domherren zu zahlen, schrieb die Regierung. Im Jahr 2023 zahlte er Personalkosten von 130'000 Franken sowie 80'000 Franken an die Bistumsorganisation.
Die Regierung betonte, dass die gesamte Bevölkerung von den Dienstleistungen der katholischen Landeskirche profitiert. Daher erachte sie es als «sinnvoll», die Landeskirche zu unterstützen. Zudem habe der Kanton mit zwei Vertretungen in der Diözesankonferenz ein Mitspracherecht in der Bistumsorganisation.
Hinsichtlich der Missbrauchsfälle habe die Regierung ihre klare Haltung bereits zum Ausdruck gebracht, schrieb sie. Sie forderte von der Bistumsleitung eine vollständige Aufarbeitung der Fälle.
Sie empfiehlt dem Kantonsrat die Motion abzulehnen.