Luzerner Regierung ist gegen Debitkarten für geflüchtete Personen
Die Asylsozialhilfe ist der Sozialhilfe der einheimischen Bevölkerung nicht gleichgestellt, schrieb die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Dienstag auf eine Motion. Je nach Unterbringung und Personenkategorie erhalte ein Asylsuchender monatlich zwischen 380 und 685 Franken. Nach Abdeckung der Grundbedürfnisse blieben nur geringfügige Beträge übrig.
Eine Einführung von Bezahlkarten nur im Kanton Luzern hält die Regierung nicht für zielführend. Viel mehr könne die gewünschte Wirksamkeit bei einer schweizweiten Einführung entfaltet werden, teilte sie mit. Ein entsprechendes Postulat sei im Juni 2024 im Ständerat angenommen worden.
Der Bundesrat wird in dem Vorstoss aufgefordert, die Vor- und Nachteile einer Bezahlkarte aufzuzeigen. Die Regierung empfiehlt deshalb abzuwarten und beantragt dem Kantonsrat, die Motion teilweise erheblich zu erklären.
Die Motion stammt aus der Feder der SVP-Fraktion. Diese wies daraufhin, dass in manchen Bundesländern in Deutschland bereits Bezahlkarten eingeführt wurden. Die Partei befürchtet unter anderem, dass durch die flächendeckende Einführung in Deutschland mehr Asylsuchende in die Schweiz ausweichen könnten.