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Luzerner Regierung lehnt Amnestie für Corona-Regelverstösse ab

Strafverfolgung

Luzerner Regierung lehnt Amnestie für Corona-Regelverstösse ab

4. Juni 2024, 00:01 Uhr
In einem Postulat forderten Mitglieder der Luzerner SVP eine Amnestie für Personen, welche während der Pandemie gegen die Corona-Schutzmassnahmen verstossen haben. (Archivbild)
© KEYSTONE/PETER KLAUNZER
Die Luzerner Regierung hat sich gegen die Idee über eine umfassende Amnestie für das Nichteinhalten von Corona-Schutzmassnahmen während der Pandemie ausgesprochen. Laut Regierungsrat ist für die Gewährung einer Amnestie die Bundesversammlung zuständig.

Die im Kanton Luzern durchgeführten und noch anstehenden Strafverfahren sowie die ausgesprochenen Strafen basierten auf Bundeserlassen, schrieb die Luzerner Regierung in ihrer Antwort vom Dienstag auf ein Postulat von Urs Christian Schumacher (SVP). Damit falle dem Kantonsrat keine Amnestiekompetenz zu. Sie empfiehlt deswegen die Ablehnung des Postulats.

Schumacher hatte in seinem Postulat gefordert, sämtliche Bussen, Strafverfolgungen und Disziplinarverfahren zu stoppen sowie bereits ausgesprochene Strafen aufzuheben. Massnahmen wie der Masken- oder Zertifikatspflicht seien «ohne wissenschaftliche Evidenz» ausgesprochen und sanktioniert worden.

Der Kantonsrat argumentierte, dass das Nichteinhalten von Massnahmen Dritten in «keinem Fall» Schaden zugefügt hätte und ein Bevölkerungsanteil «ausgegrenzt» und «diffamiert» worden sei, ohne das der Staat Einhalt geboten hätte. Eine «Versöhnung» sei nötig, so Schumacher.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. Juni 2024 00:01
aktualisiert: 4. Juni 2024 00:01