Luzerner Regierung lehnt SVP-Initiative gegen Tempo 30 ab
Die Volksinitiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» der SVP, welche vom Nutzfahrzeugverband Astag sowie den Automobilverbänden TCS und ACS unterstützt wird, verlangt, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beibehalten und begünstigt wird. Dies soll gesetzlich verankert werden und den Ausbau von Tempo 30 verhindern.
Die Initiantinnen und Initianten bringen im Wesentlichen vor, dass der Ausbau von Tempo-30-Abschnitten unter dem Vorwand der Lärmreduktion stattfinde, einen Flickenteppich verursache, den Verkehrsfluss behindere und negative (finanzielle) Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr habe.
«Zurückhaltende Herabsetzung»
Der Kanton Luzern setze bereits heute die Höchstgeschwindigkeit nur zurückhaltend herab, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung vom Dienstag.
Eine Anordnung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen werde gestützt auf eine fundierte Prüfung im Einzelfall auf möglichst kurzen Streckenabschnitten in stark frequentierten Ortsteilen umgesetzt, sofern sie vorab aus lärmrechtlichen Gründen oder aufgrund von Verkehrssicherheitsaspekten erforderlich sei, heisst es in der Medienmitteilung weiter.
Die Zahlen seien deutlich, schreibt die Regierung: Im Kanton Luzern gilt auf rund 180 Kilometern Tempo 50, während auf insgesamt 1,5 Kilometern Tempo 30 gilt. 3,6 Kilometer Strasse seien positiv für Tempo 30 beurteilt worden, aber noch nicht umgesetzt, heisst es.
Die Beurteilungskriterien würden mit dem Planungsbericht Tempo 30 dargelegt, welche die Regierung verabschiedete, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Ziel diese Berichts sei eine Versachlichung der Diskussion rund um Tempo 30. Gleichzeitig bilde er die Basis, um die Bewilligungspraxis zu vereinheitlichen und die Entscheidungskriterien transparent zu machen, heisst es.