Luzerner Regierung lehnt Volksinitiative für Stimmrechtsalter 16 ab
Das Begehren verlangt, dass das aktive Stimm- und Wahlrecht um zwei Jahre gesenkt wird. Jugendliche könnten damit bereits abstimmen und wählen, bevor sie volljährig sind. Das passive Wahlrecht, also das Recht, in ein Amt gewählt werden zu können, soll bei 18 Jahren belassen werden.
Ein Argument, das der Regierungsrat gegen die Volksinitiative ins Feld führt, ist die Entkoppelung des Stimm- und Wahlrechts von der Volljährigkeit. Er findet zudem, dass es nur eine Altersgrenze geben solle, unabhängig davon, ob es sich um ein aktives oder passives, ein kantonales oder eidgenössisches Stimmrecht handelt.
Die Initiative war von der Allianz «jung & engagiert» eingereicht worden. Dieser gehören 19 Organisationen, Parteien und Verbände an. Im Luzerner Kantonsrat war das Anliegen Stimmrechtsalter 16 2021 gescheitert.
Als Gründe für eine Senkung des Stimmrechtsalters führt das Initiativkomitee an, dass der frühere Einbezug mehr Mitbestimmung erlaube und das Interesse an der Politik fördere. Zudem seien Jugendliche von politischen Entscheidungen länger betroffen und sollten deshalb früher mitbestimmen können.
Der Regierungsrat verzichtet auf einen Gegenvorschlag. Er verweist zudem darauf, dass bislang nur Glarus ein tieferes Stimmrechtsalter als 18 kennt. Seit 2020 waren Versuche, das Stimmrechtsalter 16 einzuführen, in Neuenburg, Uri, Zürich und Bern an der Urne gescheitert.