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Luzerner Regierung prüft einfacheren Zugang zur Kulturförderung

Kulturförderung

Luzerner Regierung prüft einfacheren Zugang zur Kulturförderung

11. Juni 2024, 00:01 Uhr
Die Luzerner Regierung will den Zugang zur Kulturförderung künftig übersichtlicher gestalten. (Symbolbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Luzerner Regierung will künftig die möglichen Instrumente für die regionale Kulturförderung genauer aufzeigen. Die Kriterien sollen klar ausgewiesen und der Zugang über eine zentrale Einstiegsseite erleichtert werden.

Auf der Einstiegsseite soll die Abwicklung von Gesuchen um Swisslos-Beiträge verständlicher erklärt werden, wie die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Dienstag auf ein Postulat von Kantonsrat Bernhard Steiner (SVP) schreibt. Sie beantragt dem Kantonsparlament das Postulat teilweise erheblich zu erklären.

Steiner hatte in einem Postulat gefordert, dass die Lotteriegelder an die Vereine und Kulturinstitutionen gerechter verteilt werden. Als Beispiel nahm er einen ländlichen Musikverein, welcher zu seinem 175-Jahr-Jubiläum keine Gelder erhalten hatte, dagegen eine städtische Brassband für ihr 100-Jahr-Jubiläum 30'000 Franken.

Der ländliche Musikverein habe um Gelder für seine neuen Uniformen anlässlich seines Jubiläums ersucht, schrieb die Regierung in der Stellungnahme. Da es sich um keine «kulturelle Leistung» handle, werde dies vom Lotteriefonds nicht unterstützt. Das richtige Instrument dafür sei vielmehr die Regionale Kulturförderung.

Mit der Regionalen Kuturförderung hätten alle Regionen des Kantons die gleichen Voraussetzungen für die Förderung der lokalen Kultur, so die Regierung. Der Kanton beteilige sich hälftig an der Finanzierung. Ergänzend zur Regionalen Kulturförderung gebe es die «selektive Kulturförderung» für professionell tätige Kulturschaffende.

Die Regierung hält fest, dass künftig zusätzliche Gelder in die regionale Kultur fliessen werden. Denn im Januar 2023 hatte der Kantonsrat eine Vorlage zur regionalen Kulturförderung an die Regierung zurückgewiesen. Die Regierung wurde beauftragt, eine Beteiligung an den mittelgrossen Kulturbetrieben im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes vorzusehen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 11. Juni 2024 00:01
aktualisiert: 11. Juni 2024 00:01