Luzerner Regierung spricht sich gegen zweite Entlastungsstunde aus
Eine Erhöhung von einer Entlastungsstunde pro Woche auf zwei forderte SP-Kantonsrätin Sarah Muff in einem Postulat. Klassenlehrpersonen von Regelschulen profitierten bereits von zwei Stunden, wie sie schreibt.
Die Anzahl Schülerinnen und Schüler einer Klasse der HPI falle zwar geringer aus, als die einer Regelschule, doch die aufwendige Elternarbeit, die Zusammenarbeit mit den involvierten Diensten und die komplexe Lernprogrammgestaltung wögen dies ausreichend auf.
Der Luzerner Regierungsrat bestätigte in seiner Stellungnahme vom Dienstag, dass die Klassenlehrpersonen beider Schulen grundsätzlich den gleichen Auftrag hätten. Die konkrete Umsetzung und Gewichtung der einzelnen Arbeitsfelder unterscheide sich jedoch.
Einer Klassenlehrpersonen in einer Regelschule bei einer Klassengrösse von 20 Lernenden stünden pro Kind 6,2 Stunden pro Jahr für ihre Funktion zur Verfügung. Bei der Sonderschule seien es bei einer Klasse von fünf Kindern je 13 Stunden jährlich pro Kind. Es würde aufgrund der erwähnten aufwendigeren Fälle die doppelte Zeit für die Ausübung der Klassenlehrfunktion abgegolten.
Durch eine zweite Entlastungsstunde müsste das Sonderschulbudget erhöht werden, so die Regierung. Sie rechnet mit Kosten von rund 342'000 Franken. Eine Erhöhung wäre gegenüber den Lehrpersonen der Regelschule sowie aufgrund der höheren Kosten nicht gerechtfertigt, findet sie. Sie rät dem Kantonsrat das Postulat abzulehnen.