Luzerner Regierung will Parteienentschädigung neu regeln
Die Kantonsregierung beantragt dem Kantonsrat, eine Motion von Anja Meier (SP) gutzuheissen. Er teile das Anliegen der Motionärin und sei sich der Problematik der aktuellen Regelung bewusst, erklärte der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort.
In dem Vorstoss geht es um Verwaltungsbeschwerden und Verwaltungsgerichtsbeschwerden. Heute müsse die Partei, die siege, ihre Anwaltskosten in der Regel selber bezahlen, obwohl sie Recht erhalten habe, schreibt der Regierungsrat. Sie erhalte nur eine Entschädigung, wenn die Vorinstanz grobe Verfahrensfehler begangen habe oder ihr offenbare Rechtsverletzungen zur Last fielen.
Diese Regelung könne abschreckend wirken und dazu verleiten, nicht zu prozessieren, kritisierte Meier in ihrem Vorstoss. Der chancengerechte Zugang zum Luzerner Justizwesen sei damit nicht gegeben.
Das Bundesgericht hatte die Luzerner Praxis kritisiert, aber aufgrund seiner beschränkten Prüfbefugnis nicht für ungültig erklärt. Es habe aber den Anwendungsbereich der umstrittenen Regelung eingeschränkt, erklärte der Regierungsrat. Es sei damit zu rechnen, dass das Gericht in Lausanne die genannte Bestimmung in naher Zeit als verfassungswidrig qualifiziere oder sie so auslege, dass sie praktisch nicht mehr zur Anwendung kommen könne.
Der Regierungsrat ist deswegen bereit, «die Bestimmung zu überdenken». Er weist aber darauf hin, dass die Umsetzung der Motion für Kanton und Gemeinden zu Mehrkosten von rund 80'000 Franken führen werde.