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Luzerner Regierung will Sicherheit bei den Betriebskosten

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Luzerner Regierung will Sicherheit bei den Betriebskosten

16. Januar 2024, 00:01 Uhr
Visualisierung des Siegerprojekts für ein neues Luzerner Theater. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/PHILIPP SCHMIDLI
Der Luzerner Regierungsrat will sicher sein, dass die Betriebskosten des geplanten Luzerner Theaters trotz der Projektänderungen nicht aus dem Ruder laufen. Das Betriebskonzept soll deswegen extern überprüft werden.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, ein Postulat von Adrian Nussbaum (Mitte) erheblich zu erklären. Das Betriebskonzept für den geplanten Neubau stammt aus dem Jahr 2020. Die Folgen der Coronapandemie, des Ukrainekriegs oder der Inflation auf das Kulturschaffen und das Freizeitverhalten seien darin noch nicht berücksichtigt, erklärte der Postulant.

2022 wurde zudem das Siegerprojekt für den Theaterneubau vorgestellt. Dieses wird kaum so realisiert werden, wie es entworfen worden ist. Vielmehr wird eine Verkleinerung geprüft. Damit müsse auch das Betriebskonzept angepasst, werden, erklärte Nussbaum. Es müsste dann auch einer «objektiven und unabhängigen Überprüfung» unterzogen werden.

Der Regierungsrat teilt gemäss seiner am Montag publizierten Postulatsantwort die Meinung von Nussbaum. Parallel zur Überarbeitung des Siegerprojekts werde auch das Betriebskonzept aktualisiert, erklärte er. Vorgesehen sei ferner dessen zweistufige externe Überprüfung.

In einer Vorevaluation sollen «fundierte Aussagen» zum veränderten geplanten Betrieb des neuen Theaterhauses gemacht werden. Er erwarte dabei auch eine Antwort auf die Frage, wie stark die Kosten gegenüber dem aktuellen Betrieb steigen werden.

Das neue Theater wird von der Stadt Luzern gebaut. Der Kanton finanziert die Betriebskosten mit. Seine Forderung ist es, dass die Betriebskosten künftig den heutigen Umfang um nicht mehr als zehn Prozent überschreiten und sich der Eigenfinanzierungsgrad des Luzerner Theaters substantiell verbessert.

Im Rahmen der Diskussionen müsse auch verbindlich geklärt werden, wer Eigentümer des neuen Gebäudes werde und wer die Unterhaltskosten trage, erklärte der Regierungsrat. Eine umfassende externe Überprüfung solle es geben, wenn das definitive Projekt vorliege und die Volksabstimmung in der Stadt Luzern durchgeführt worden sei.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. Januar 2024 00:01
aktualisiert: 16. Januar 2024 00:01