Luzerner Regierungsrat genehmigt Seilbahnkorridor in Weggis
Die Stimmberechtigten hatten am 27. November 2022 mit grossem Mehr die raumplanerischen Grundlagen für die Erneuerung der Seilbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad gutgeheissen. Diese bestehen im Wesentlichen aus einer überlagernden Zone «Seilbahnkorridor», der den Raum festlegt, in dem die Seilbahn realisiert werden kann. Zur Abstimmungsvorlage gehörte auch eine Umzonung der Bergstation.
Gegen den Beschluss der Stimmberechtigten hätten zwei Privatpersonen und drei Verbände Verwaltungsbeschwerde erhoben, teilte die Gemeinde Weggis mit. Dabei sei es vor allem um die Koordination der verschiedenen Verfahren gegangen.
Nach Angaben der Gemeinde wies der Regierungsrat die Beschwerden ab. Begründet wurde dies gemäss der Mitteilung damit, dass der Gemeinde die Nutzungsplanung zusteht und dass diese somit entscheidet, wo eine Bahn allenfalls errichtet werden kann. Die Bahn - und damit auch das Seilbahnsystem und die Standorte der Masten - werde aber vom Bund, nach dem Abwägen der relevanten Umweltinteressen, im Plangenehmigungsverfahren genehmigt.
In den Einsprachen war etwa kritisiert worden, dass die vorgesehenen Standorte von Masten Schutzwald beanspruchten oder dass ein falsches Seilbahnsystem gewählt worden sei. Der Entscheid des Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig.