Luzerner Regierungsrat legt Steuergesetzrevision vor
Im nationalen Vergleich stehe Luzern steuerlich gut da, sagte Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) am Freitag an einer Medienkonferenz. Die anderen fünf Zentralschweizer Kantone seien aber besser positioniert als Luzern. Luzern dürfe hier den Anschluss nicht verlieren.
Etwas mehr als die Hälfte der vom Regierungsrat geplanten Entlastungen, nämlich 53 Prozent, kommen den natürlichen Personen zugute. So soll die Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge in zwei Schritten attraktiver gestaltet werden. Damit will der Regierungsrat der in Pension gehenden Babyboomer-Generation entgegenkommen.
Luzern kopiert Schwyz
Familien sollen höhere Kinder- und Fremdbetreuungsabzüge geltend machen können (neu 10'000 Franken respektive 25'000 Franken). Für Menschen mit einem bescheidenen Einkommen (Reineinkommen unter 50'000 Franken) sieht der Regierungsrat einen neuen degressiven Abzug vor. Hier übernimmt Luzern ein bereits im Kanton Schwyz erfolgreich angewandtes Modell, wie Wyss sagte.
Für Unternehmen soll die Kapitalsteuer gesenkt werden, und zwar in zwei Schritten von 0,5 auf 0,01 Promille je Einheit. Die Patentbox soll ausgebaut werden. Einen Forschungsabzug soll es zwar vorläufig noch nicht geben, der Regierungsrat will dafür aber die gesetzliche Grundlage schaffen, so dass er ihn später per Verordnung einführen kann.
Bei der Ausarbeitung der Vorlage hat der Regierungsrat gemäss Wyss die Bedenken und Einwände der Gemeinden aufgenommen. Diese hatten in der Vernehmlassung die Befürchtung geäussert, dass die Vorlage für sie nicht tragbar sein könnte.
Auswirkungen abfedern
Um die Auswirkungen der Steuergesetzrevision für die Gemeinden abzufedern, sollen einzelne Massnahmen (Vorsorgetarif, Kapitalsteuer) zeitlich in zwei Schritten umgesetzt werden. Aus dem gleichen Grund soll der Forschungsabzug noch nicht umgesetzt werden.
Zudem sollen die Gemeinden stärker an den erwarteten Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer beteiligt werden als ursprünglich geplant. Der Regierungsrat geht von Mehreinnahmen von 55 Millionen Franken aus. 8 Millionen will er für nicht-fiskalische Massnahmen zur Standortförderung verwenden.
Die restlichen 47 Millionen Franken werden hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Zunächst sollen die Gemeinden, welche wegen der Steuergesetzrevision besonders hohe Ertragsausfälle haben, anteilsmässig mehr erhalten, später ist ein reiner Pro-Kopf-Beitrag vorgesehen.
Ab dem Jahr 2028 dürften die geplanten Massnahmen beim Kanton zu Mindereinnahmen von 57 Millionen Franken und bei den Gemeinden von 75 Millionen Franken führen. In diese Zahlen sind die erwarteten Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung eingerechnet.
Gemeinden weiter unzufrieden
Allerdings sind die Gemeinden mit der Vorlage noch immer nicht zufrieden. Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) erklärte in einer Mitteilung, dass die «negativen Auswirkungen auf die Gemeinden zu gross» seien. Es könnte deswegen zu Steuererhöhungen kommen. Der VLG forderte deswegen «deutliche Anpassungen».
Die FDP unterstützt die Vorlage, diese geht ihr aber noch zu wenig weit. So vermisst der Freisinn eine Senkung der Vermögenssteuer. Weiter kritisiert er, dass vorläufig auf den Forschungsabzug verzichtet werden solle. Die SVP sieht gemäss einer Mitteilung den degressiven Abzug für tiefe Einkommen kritisch.
SP: «Zu Lasten der Bevölkerung»
Die SP kritisierte in einer Mitteilung die vorgeschlagene steuerliche Entlastung von Unternehmen. Diese sei unnötig und gehe auf Kosten der breiten Bevölkerung. Neue Sparpakete würden die Folge sein.
Wyss ist überzeugt, dass die Steuervorlage ein ausgewogenes und mehrheitsfähiges Paket sei, um die Attraktivität von Luzern als Wohn- und Wirtschaftskanton zu erhalten. Letztes Wort werden die Stimmberechtigten haben. Grund dafür ist, dass die 23,5 Millionen Franken, welche der Kanton den Gemeinden aus der OECD-Mindestbesteuerung jährlich ausschütten will, die Ausgabenkompetenz des Kantonsrats überschreiten.