Luzerner Regierungsrat will Ladenschlusszeiten für Hofläden lockern
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, eine Motion von Ursula Berset (GLP) teilweise erheblich zu erklären und ein weniger weit gehendes Postulat von Rolf Bossart (SVP) erheblich zu erklären.
Berset verlangt in ihrem Vorstoss, dass Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal nicht mehr den reglementierten Öffnungszeiten unterstellt sein sollen. Bossart möchte auch eine Regelung für Hofläden, der Vorstoss von Berset geht ihm aber zu weit. Dieser würde zu einer «massiven Aufweichung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes führen», kritisierte er.
Berset begründete ihre Forderung mit einem Entscheid des kantonalen Justiz- und Sicherheitsdepartements. Demnach unterstehen auch unbediente Verkaufslokale dem Ladenschlussgesetz. Das bedeutet, dass sie von Montag bis Freitag um 19 Uhr und am Samstag um 17 Uhr schliessen müssen.
Heisses Eisen
Der Regierungsrat unterstützt in seinen am Dienstag publizierten Antworten auf die beiden Vorstösse die Haltung von Bossart. Die Ladenöffnungszeiten im Kanton Luzern seien politisch stets umstritten und die heutige Lösung entspreche einem «sorgfältig ausgehandelten Kompromiss».
Beim Ladenschlussgesetz geht es gemäss Regierung nicht darum, Arbeitnehmerinnen und -nehmer zu schützen, sondern die Bevölkerung vor gewissen Beeinträchtigungen. Es spiele deswegen keine Rolle, ob ein Geschäft mit oder ohne Verkaufspersonal betrieben werde, teilte sie mit.
Werde für Hofläden eine Ausnahmeregel geschaffen, so müsse diese sicherstellen, dass sie ausserhalb der normalen Öffnungszeiten nicht zu grösseren Emissionen oder zu versteckter Sonntagarbeit führe. Auch dürften Läden, welche die Ladenschlusszeiten einhalten müssen, nicht übermässig konkurrenziert werden.
Der Regierungsrat will deswegen weiterhin Ladenschlusszeiten für Hofläden vorsehen, wenn auch grosszügigere als bei den anderen Läden. Auch soll die Fläche der Läden beschränkt werden. Die Motion von Berset soll deswegen, im Gegensatz zu Bossarts Postulat, nur teilweise überwiesen werden.