Luzerner Stadtrat erwägt Verbot von biometrischer Gesichtserkennung
Die Grünen-Stadtparlamentarier Elias Steiner, Jona Studhalter und Johanna Küng betonen in ihrem Vorstoss, dass der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen die Möglichkeiten für eine weitreichende Massenüberwachung schaffe und diese nicht nur das Grundrecht auf Privatsphäre verletze, sondern Menschen auch davon abhalte, sich frei im öffentlichen Raum zu bewegen und andere Grundrechte, wie die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit, wahrzunehmen.
Deshalb verlangen sie, dass die Reglemente, welche die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund regeln, ergänzt werden um ein Verbot von biometrischen Gesichtserkennungssystemen im öffentlich zugänglichen Raum.
Die Stadtregierung teilt die Befürchtungen der Motionäre. In ihrer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme führt sie aus, dass die Stadt im öffentlichen Raum mehrere Kameras betreibe. Ein biometrisches Gesichtserkennungssystem aber werde nicht eingesetzt.
Der Stadtrat schlägt vor, das städtische Reglement über die Videoüberwachung zu ergänzen, um ein Verbot auf Gemeindeebene festzulegen. Dieses Verbot würde jedoch nur für städtische Anlagen gelten, während kantonale Überwachungsanlagen unberührt blieben, betont er.
Das Recht einer Gemeinde, kantonale Videoüberwachungsanlagen auf ihrem Gemeindegebiet zu verbieten, müsste auf kantonaler Ebene eingeführt werden, heisst es. Eine Anpassung der städtischen Rechtsgrundlage könnte laut Stadtrat mit den vorhandenen Ressourcen erfolgen - ohne zusätzlichen Kosten.