Luzerner Stadtrat kann sich Wohnungen an Fruttstrasse vorstellen
Aus stadtplanerischer Sicht seien Wohnungen in den Obergeschossen und publikumsorientierte Angebote im Erdgeschoss vorstellbar, schrieb die Stadtregierung in ihrer Stellungnahme vom Dienstag auf ein Postulat der SP-Fraktion. Dabei seien Vorgaben zu Lärm, nichtionisierender Strahlung, Erschütterung und Sicherheit zu beachten.
Laut Postulat des Grossstadtrats Mario Stübi (SP) eignet sich das Areal aufgrund seiner zentralen Lage für gemeinnützigen Wohnraum. Die Grundeigentümerin SBB könnte das Areal demnach selbst überbauen oder es im Baurecht an einen gemeinnützigen Wohnbauträger abgeben.
Der Stadtrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass die SBB das Areal bis zur Inbetriebnahme des Durchgangsbahnhofs Luzern (DBL) 2040 benötige. Daher sei eine Prüfung zu diesem Zeitpunkt «verfrüht» und «nicht zielführend». Auf dem Areal hat die SBB Büro-, Gewerbe- und Lagerflächen sowie Abstell-, Formations- und Ausziehgleise.
Grundsätzlich wird das Anliegen des Postulanten vom Stadtrat unterstützt, wie dieser schreibt. Er verweist dabei auf seine Strategie zur Marktanteilssteigerung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Jedoch warnt der Stadtrat vor den Kosten für die erforderlichen Gutachten und Entwicklungsstudien von 80'000 bis 120'000 Franken.
Er schlägt vor, das Areal im Rahmen der Testplanung Steghof und des Masterplans Stadtraum Bahnhof als integralen Bestandteil zu berücksichtigen. Der angrenzende Bereich Steghof sei gemäss kantonalem Richtplan als möglichen Standort für eine zusätzliche S-Bahn-Haltestelle ausgewiesen. Eine langfristige Transformation in diesem Bereich solle daher koordiniert erfolgen.