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Luzerner Stadtrat lehnt Zulagen für Pflege-Auszubildende ab 22 ab

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Luzerner Stadtrat lehnt Zulagen für Pflege-Auszubildende ab 22 ab

10. Oktober 2024, 11:00 Uhr
Der Luzerner Stadtrat will keine «Insellösung» bei den Ausbildungszuschlägen für angehende Pflegefachfrauen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
Der Luzerner Stadtrat hat sich gegen die Idee von Ausbildungsbeiträgen für angehende Pflegefachfrauen ab dem 22. Altersjahr ausgesprochen. Er will angesichts der kantonalen Bestrebungen bei der Pflegeinitiative keine «Insellösung» für die Stadt erschaffen.

Eine «Insellösung» wäre verbunden mit unverhältnismässig grossem Administrativaufwand, von dem nur eine kleine Gruppe profitieren würde, schrieb der Stadtrat in einer Stellungnahme vom Donnerstag. Gemeint sind Auszubildende von städtischen Institutionen wie Viva Luzern, private Altersheime oder die Spitex Stadt Luzern.

Das Anliegen stammt von Grossstadträtin Marta Lehmann (SP). Sie forderte, dass die Stadt gemäss dem «Zentralschweizer Modell» bereits ab 22 Jahren Beiträge auszahlt. Der Kantonsrat hatte sich für Beiträge ab dem 25. Altersjahr ausgesprochen. Zudem strich er die im Modell vorgesehenen Familienzulagen.

Mit einer «Insellösung» gehe grosser Klärungsbedarf einher, schrieb der Stadtrat. Es müsste geklärt werden, ob Auszubildende, welche ausserhalb der Stadt oder gar ausserhalb des Kantons arbeiten, auch Anspruch auf Beiträge hätten. Und ob Auszubildende in städtischen Institutionen ohne Wohnsitz in der Stadt Beiträge erhalten sollten.

Zuschläge existieren bereits

Als Hauptargument gegen das Anliegen nennt der Stadtrat die bereits existierenden Lohnzuschläge. Wer eine Verpflichtungszeit von ein bis drei Jahren eingeht, kann heute bereits zwischen 1000 bis 2000 Franken zusätzlich pro Monat verdienen. Diese Beträge übersteigen laut Stadtrat die Beiträge des Zentralschweizer Modells, welches ab 22 Jahren Beiträge zwischen 200 und 450 Franken vorsieht.

Die Verpflichtungszeit sei «moderat» und eine nachhaltigere Massnahme als eine städtische Sonderlösung bei den Direktbeiträgen, so der Stadtrat. Zudem hätten Ausbildungsinstitutionen einen grösseren Gestaltungsfreifraum, da keine starren Grenzen zu Alter und Familiensituation vorgegeben werden.

Der Stadtrat sieht das Kernanliegen des Postulats als erfüllt an und nimmt es daher teilweise entgegen, wie es hiess. Er beantragt dessen Abschreibung.

Quelle: sda
veröffentlicht: 10. Oktober 2024 11:00
aktualisiert: 10. Oktober 2024 11:00