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Luzerner Stadtrat will Alterswohnungen nicht in Stiftung überführen

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Luzerner Stadtrat will Alterswohnungen nicht in Stiftung überführen

15. April 2024, 16:00 Uhr
Der Luzerner Stadtrat will die Entwicklung der städtischen Alterswohnungen vorantreiben. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Der Luzerner Stadtrat will eine Überführung der städtischen Alterswohnungen in eine Stiftung nicht prüfen. Unter anderem da die politische Steuerbarkeit einer Stiftung im Vergleich zu einer Aktiengesellschaft geringer sei. Zudem sei eine solche Prüfung bereits erfolgt.

Viel mehr will der Stadtrat die Alterswohnungen der Viva Luzern AG und der Spitex Stadt Luzern überführen, falls diese sich zu einer gemeinnützigen AG zusammenschliessen. Ein Entscheid soll bis Spätsommer 2024 fallen, wie aus der Stellungnahme des Luzerner Stadtrats am Montag auf ein Postulat hervorgeht.

Im Postulat hatten die Fraktionen der Grünen und Jungen Grünen von der Luzerner Stadtregierung mehr Tempo in Sachen Alterswohnungen gefordert. Der Stadtrat solle unabhängig eines Zusammenschlusses der beiden Institutionen zwei Varianten für die künftigen Eigentumsverhältnisse prüfen.

Zum einen eine Überführung der Alterswohnungen in eine Stiftung und zum anderen eine vorzeitige Überführung der Alterswohnungen in die Viva Luzern AG.

Eine Überführung in eine Stiftung habe er bereits überprüft und verworfen, so der Stadtrat. Mit einer Stiftung würde beispielsweise der Nachteil einer Schnittstelle erhalten bleiben. Die Bewirtschaftung der Immobilien würde durch die Stiftung erfolgen, das Erbringen der Dienstleistungen durch die Viva Luzern.

Stattdessen spreche die örtliche Nähe der städtischen Alterswohnungen zu den Alters- und Pflegeheimen der Viva Luzern viel mehr für eine Zusammenführung der Immobilien und der Dienstleistungen unter dem Dach der Viva Luzern, so die Meinung der Stadtregierung. Sie erkenne keine neuen Hinweise darauf, eine Überführung in eine Stiftung nochmals zu prüfen.

Nach dem groben Zeitplan des Stadtrats soll die Vorlage über die Zusammenführung der beiden Institutionen dem Parlament voraussichtlich Anfang 2026 unterbreitet werden, wie es heisst. Die Alterswohnungen sollen in einem darauffolgenden Schritt übergeben werden.

Die Stadtregierung zeige sich aber bereit, die für eine Übergabe der Wohnungen an die beiden künftig zusammengeführten Institutionen notwendigen Abklärungen bereits jetzt an die Hand zu nehmen und damit nicht bis zum parlamentarischen Entscheid zu warten. Damit könnte der Prozess der Übergabe beschleunigt werden. Ob eine vorzeitige Überführung angezeigt sei, müsse nach den Abklärungen beurteilt werden.

Quelle: sda
veröffentlicht: 15. April 2024 16:00
aktualisiert: 15. April 2024 16:00