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Luzerner Stadtrat will Anreize für Bauträgerschaften setzen

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Luzerner Stadtrat will Anreize für Bauträgerschaften setzen

20. August 2024, 11:00 Uhr
Der Luzerner Stadtrat will Anreize für gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften schaffen, um eine gute soziale Durchmischung zu erreichen. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Luzerner Stadtrat will gemeinnützige Bauträgerschaften mit Anreizen dazu bewegen, die Mitgliedschaftsdauer und Wartelisten bei der Wohnungsvergabe weniger stark zu gewichten. So sollen auch jüngere sowie einkommensschwächere Personen die Chance auf eine Wohnung erhalten.

Dazu will er ein sogenanntes Zuschlagskriterium bei den städtischen Baurechtsvergaben prüfen, wie der Stadtrat in seiner Stellungnahme vom Dienstag auf ein Postulat aus den Reihen der FDP schreibt. Das Kriterium könnte die Genossenschaften beispielsweise animieren, einen Teil ihrer Wohnungen auf dem jeweiligen Areal nach anderen Kriterien zu vermieten.

Die FDP hatte in ihrem Postulat die Mitgliedschaftsdauer als Vermietungskriterium der Genossenschaften als «problematisch» bezeichnet. Sie beauftragte den Stadtrat ein Verbot dieses Kriteriums bei der Baurechtsvergabe von städtischen Grundstücken zu prüfen.

Der Stadtrat erachtet ein solches Verbot als nicht zielführend. Genossenschaften seien «Organisationen der Selbsthilfe», schreibt er. Den Genossenschaften sei es wichtig, personelles oder finanzielles Engagement der Mitglieder zu berücksichtigen, da dieses zur Stabilität der Genossenschaft beitrage.

Zudem sei es ein Ziel der Stadt, den gemeinnützigen Wohnungsbau auf mindestens 16 Prozent bis zum Jahr 2037 zu steigern. Die Zusammenarbeit mit allen Wohnbaugenossenschaften sei dafür essenziell. Mit Vorgaben zur Vermietung würden gewisse Genossenschaften bei der Bauvergabe ausgeschlossen.

Der Stadtrat empfiehlt deshalb ein Zuschlagskriterium. Er warnt jedoch, dass dadurch der Bewerbungsaufwand für die Genossenschaften komplexer werde. Wie sich dies auf die Mieten niederschlage, sei derzeit nicht abschätzbar.

Er beantragt das Postulat teilweise entgegenzunehmen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. August 2024 11:00
aktualisiert: 20. August 2024 11:00