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Luzerner Stadtrat will keine gemeinnützigen Wohnungen im Lochhof

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Luzerner Stadtrat will keine gemeinnützigen Wohnungen im Lochhof

6. Juni 2024, 11:00 Uhr
Die Luzerner Stadtregierung hat für das Gebiet Lochhof keine gemeinnützigen Wohnungen vorgesehen. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Luzerner Stadtregierung hat sich gegen die Idee von gemeinnützigen Wohnungen im Gebiet Lochhof ausgesprochen. Unter anderem, da sich das Areal aufgrund seiner kritischen Lärmsituation nicht für den Wohnungsbau eigne.

Die Grenzwerte würden im Gebiet Lochhof zwischen Reuss und Friedental Tag und Nacht flächendeckend überschritten, schrieb der Stadtrat in seiner Stellungnahme vom Donnerstag auf ein Postulat von Grossstadtrat Mario Stübi (SP). Es wären kostenintensive Lärmschutzmassnahmen notwendig.

Stübi hatte in seinem Postulat argumentiert, dass sich der Lochhof aufgrund der lärmschutzbedingten Einhausung des Tunnelportals, der guten ÖV-Erschliessung und der Nähe zu Naherholungsgebieten als attraktive Siedlungsfläche eigne.

Das Areal diene dem Strassenbetrieb und der Funktion der Nationalstrasse, führte der Stadtrat in seiner Stellungnahme aus. Die Eigentümerin, das Bundesamt für Strassen (Astra), habe auch künftig Verwendung für das Grundstück und habe keinen Verkauf vorgesehen.

Abgesehen von dieser Tatsache liege das Grundstück ausserhalb der Bauzone und müsste erst eingezont werden. Aufgrund der Nähe zur Nationalstrasse wäre neben einem Lärmschutzgutachten, auch ein Störfallbericht sowie eine Baulinienanpassung nötig.

Als letzten Punkt wies die Stadt auf ihre Strategie zur Martkanteilssteigerung des gemeinnützigen Wohnraums hin. Als zentrale Massnahme sei vorgesehen, städtische Areale im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträgerschaften abzugeben. Ab 2024 bis 2029 soll jährlich ein grösseres Areal im Baurecht ausgeschrieben werden. Der Stadtrat empfiehlt das Postulat zur Ablehnung.

Auf dem Areal Lochhof befinden sich heute eine Ein- und Ausfahrt in den Autobahntunnel Reusssport. Ausserdem gibt es ein Autobahnanschluss mit zwei Ein- und Ausfahrtstrassen, welcher nur von Betriebs- und Unterhaltsfahrzeugen sowie Blaulichtorganisationen genutzt werden darf. Weiter hat das Astra auf dem Grundstück einen Abstellplatz für Material.

Quelle: sda
veröffentlicht: 6. Juni 2024 11:00
aktualisiert: 6. Juni 2024 11:00