Luzerner Stadtrat will neues Parkplatzreglement erlassen
Bisher sei die Parkierung auf jenen Parzellen teilweise durch gerichtliche Verbote geregelt worden, wie der Stadtrat in einem Bericht vom Donnerstag schrieb. Jedoch sei 2021 ein Bundesgerichtsurteil zum Schluss gekommen, dass dies für Parkplätze, welcher der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, nicht zulässig sei.
Aus diesem Grund herrsche nun Handlungsbedarf. Ein neues Reglement soll nun die Lücke schliessen, eine Rechtsgrundlage für die Parkierungsordnung, die Erhebung von Parkgebühren und deren Vollzug schaffen, wie es in der Mitteilung weiter hiess.
Generell werde zwischen den öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch, dem Verwaltungs- und dem Finanzvermögen unterschieden. Zu ersteren gehörten der öffentliche Grund und die öffentlichen Anlagen. Gemeinde- und Kantonsstrassen, Plätze, Park- und Grünanlagen. Das Parkieren auf diesen Flächen sei durch städtisches Recht geregelt.