Luzerner Stimmberechtigte wollen raschen Ausbau der Windenergie
Die Änderung des Planungs- und Baugesetzes wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 68,51 Prozent (84'043 zu 38'631 Stimmen) gutgeheissen. Die Stimmbeteiligung betrug 44,51 Prozent. Abgestimmt wurde, weil die SVP gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hat.
Das kantonale Plangenehmigungsverfahren gilt für grosse Anlagen mit einer Jahresproduktion von über 10 Gigawattstunden. Bei solchen Windkraftwerken wird somit eine kantonale Behörde neu die abschliessende Bewilligung erteilen. Eine kommunale Bewilligung und ein Beschluss der Gemeindeversammlung ist nicht mehr nötig.
Dank des kantonalen Verfahrens, wie es bereits auch im Strassen- oder Wasserbau existiert, sollen grosse Windkraftanlagen rascher geplant und realisiert werden können. Der Kanton hat sich im Rahmen seiner Energiestrategie das Ziel gesetzt, das Potential der Windenergie besser zu nutzen. Bis 2050 sollen 250 Gigawattstunden Strom von Windrädern produziert werden.
Die SVP bekämpfte als einzige Partei die Neuerung. Mit der Kantonalisierung des Genehmigungsverfahrens würde die Gemeindeautonomie ausgehebelt und die direkte Demokratie beschnitten, argumentierte sie.