Luzerner Verwaltungstätigkeit soll transparenter werden
Wer beim Kanton ein Dokument einsehen will, soll künftig kein schutzwürdiges Interesse mehr geltend machen müssen. Vielmehr soll die Behörde begründen, aus welchen schützenswerten Interessen sie den Zugang zu einem Dokument verweigern will. Der Entscheid soll angefochten werden können. Verursacht ein Gesuch erheblichen Aufwand, soll eine Gebühr erhoben werden. Gemeinden können eine eigene Regelung schaffen.
Schon beim Eintreten auf die Vorlage machten alle Fraktionen klar, dass sie hinter dem Schritt Richtung Transparenz stehen. Luzern ist einer der letzten Kantone, welcher die einfache Einsichtnahme in amtliche Dokumente nicht kennt.
Spatz in der Hand
Sprecherinnen von Mitte, SVP und FDP lobten die vom Regierungsrat vorgeschlagene Regelung des Öffentlichkeitsprinzips als «ausgewogen» und «stimmig», GLP, SP und vor allem die Grünen kritisierten sie dagegen insgesamt als zu wenig bürgerfreundlich. SP und GLP fanden sich indes damit ab, dass Luzern beim Öffentlichkeitsprinzip vorerst nur den Spatz und nicht die Taube erhält, wie es Maria Pilotto (SP) ausdrückte.
Die Grünen wollten dagegen die Vorlage zur Überarbeitung an die Regierung zurückweisen. Das vorgeschlagene Öffentlichkeitsprinzip verdiene seinen Namen nicht, kritisierte Rahel Estermann. Mit dem Argument, eine Verzögerung vermeiden zu wollen, lehnte das Parlament die Rückweisung aber ab, und zwar deutlich mit 97 zu 11 Stimmen.
Anträge chancenlos
Auch Änderungsanträge waren im Plenum chancenlos. GLP und Grüne wollten bei der Umschreibung der schützenswerten Interessen eine griffigere Regelung, dies um den Interpretationsspielraum zu verkleinern. Mario Cozzio (GLP) machte sich so vergeblich für die Bundeslösung stark, die vom Parlament mit 74 zu 35 Stimmen abgelehnt wurde.
Zu Protokollen über den Verlauf nichtöffentlicher Sitzungen soll auch unter dem Öffentlichkeitsprinzip kein Zugang bestehen. Der Kantonsrat unterstützte diese von der Regierung vorgeschlagene Regelung mit 78 zu 27 Stimmen. Es sei falsch, ganze Dokumenten-Kategorien vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen, kritisierten die Grünen vergeblich.
Kein Schlichtungsverfahren
Wird ein Gesuch um Einsichtnahme abgelehnt, kann der Gesuchsteller einen beschwerdefähigen Entscheid verlangen und den Rechtsweg beschreiten. Der Kantonsrat bestätigte diesen von der Regierung vorgeschlagenen Weg. Er lehnte das von Grünen und SP geforderte kostenlose Schlichtungsverfahren mit 74 zu 30 Stimmen ab.
Bestätigt wurde vom Kantonsrat in einem ähnlichen Stimmenverhältnis auch, dass nicht jedes Gesuch um Akteneinsicht kostenlos sein soll. So soll für Gesuche, deren Bearbeitung mehr als eine Stunde dauert, eine Gebühr erhoben werden.
Die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips sei mit viel Aufwand verbunden, verteidigte Isabelle Kunze (SVP) die Gebühr. Grüne und SP kritisierten die Regelung dagegen als «prohibitiv». Transparenz sei eine Bringschuld des Staates gegenüber der Bürger und nicht eine Gnade, argumentierte Jörg Meyer (SP) vergeblich.
Die Grünen beantragten nach der ersten Lesung, die Vorlage abzulehnen, weil sie nicht den angestrebten Kulturwandel bringe. Der Kantonsrat nahm die Gesetzesänderung aber mit 100 zu 10 Stimmen an.