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Luzerner Wirte kündigen Einsprachen auf Rückzahlungsverfügungen an

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Luzerner Wirte kündigen Einsprachen auf Rückzahlungsverfügungen an

27. Februar 2024, 14:15 Uhr
Ein durch die Coronamassnahmen des Bundes geschlossenes Luzerner Restaurant im Februar 2021. (archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Luzerner Wirtinnen und Wirte haben habe mit Enttäuschung auf das Beharren des Kantons reagiert, Covid-19-Härtefallhilfe zurückzufordern. Sie wollen deswegen den Rechtsweg beschreiten, wie der Branchenverband Gastro Luzern am Dienstag mitteilte.

Der Kanton Luzern unterstützte, zusammen mit dem Bund, kleinere Unternehmen, wenn sie wegen den Coronamassnahmen geschlossen werden mussten oder grosse Umsatzeinbussen erlitten. Er entschied, dass die unterstützten Unternehmen, wenn sie einen Gewinn erzielten, die Härtefallgelder bis zur Höhe des Gewinn rückerstatten müssen.

Der Kanton Luzern begründet seine Forderungen damit, dass mit der staatlichen Unterstützung keine Gewinne finanziert werden sollen. Er stützt sich dabei auf den Bund, der bei den ausschliesslich von ihm unterstützten grösseren Firmen ebenfalls Härtefallgelder zurückfordert. Nach Kritik überprüfte der Regierungsrat seine Praxis. Am Montag teilte er mit, dass er an ihr festhalte.

«Hinters Licht geführt»

Die Wirte fühlten sich vom Kanton hinters Licht geführt, teilte Gastro Luzern am Dienstag mit. Als einziger Kanton schicke Luzern Bundesgelder nach Bern zurück, ohne dass dort dieses Geld je zurückgefordert worden sei.

Der Branchenverband erinnerte daran, dass diese als Fixkostenentschädigung für die Zeit der Zwangsschliessungen ausbezahlten Gelder à fonds perdu gesprochen worden seien. Der Kanton plage die Gastronomie ohne Not und verkaufe sie für dumm.

Gemäss Gastro Luzern werden sich 700 Betriebe aus verschiedenen Branchen mit Einsprachen gegen Rückzahlungsverfügungen wehren. «Genau das wollten wir eigentlich verhindern», erklärte Sandra Zettel, die Co-Präsidentin des Verbandes, in der Mitteilung. «Unsere Chancen vor Gericht stehen gut».

Quelle: sda
veröffentlicht: 27. Februar 2024 14:15
aktualisiert: 27. Februar 2024 14:15