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Mann kann sich an mutmassliche Tötung der Ehefrau nicht erinnern

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Mann kann sich an mutmassliche Tötung der Ehefrau nicht erinnern

6. Februar 2024, 09:29 Uhr
Ein Mann muss sich vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen mutmasslichen Mordes verantworten. (Symbolbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Ein 53-jähriger Mann hat im Juni 2020 in Emmenbrücke mutmasslich seine Ehefrau getötet. Am Prozess vom Dienstag am Luzerner Kriminalgericht sagte er aus, dass sie ihn vor der Tat provoziert und geschlagen habe. An die Tötung selbst erinnere er sich nicht.

Ihm sei schwarz vor Augen geworden und er habe erst nachher erkannt, was er angestellt habe, sagte er gegenüber den Richtern des Kriminalgerichts. Er zeigte sich teilweise geständig am Mord an seiner Frau, betonte jedoch nicht zu wissen, wie es dazu gekommen sei.

Der Täter gab an, während eines Aufenthalts in Serbien von der Schwiegermutter geschlagen worden zu sein. Daraufhin habe er diese angezeigt. Als er zurück in die Schweiz gereist sei, sei er deswegen vom Opfer angegriffen worden. Sie habe ihn provoziert, um anschliessend die Polizei rufen zu können.

Die Anklageschrift nennt dagegen als Tatmotiv den Scheidungswunsch der Frau und die damit einhergehenden finanziellen Konsequenzen. Der Beschuldigte gab während der Befragung zu, mit einer Scheidung nicht einverstanden gewesen zu sein.

Quelle: sda
veröffentlicht: 6. Februar 2024 09:29
aktualisiert: 6. Februar 2024 09:29