Mann soll wegen häuslicher Gewalt sechseinhalb Jahre ins Gefängnis
Der schwerste Vorfall ereignete sich laut Anklage 2018. Von seiner damaligen Partnerin auf 100 Franken angesprochen, die er ihr schulde, rastete der heute 52-Jährige aus. Er riss ihr demnach Haare aus, schlug sie ins Auge und würgte sie fünf Mal bis zu einer halben Minute. Er fügte ihr dabei unter anderem eine Zungenbeinfraktur zu. Der Beschuldigte hatte die Frau zudem gemäss Anklage schon zwei Monate zuvor angegriffen und ihr dabei den Arm gebrochen.
Dem Mann wird ferner die mehrfache Misshandlung einer zweiten Partnerin vorgeworfen. Er soll diese von 2018 bis 2020 verschiedentlich gewürgt, geschlagen und bedroht haben, mehrmals musste die Frau den Arzt aufsuchen. Durch seine Drohungen soll er sie dazu gebracht haben, bei ihm zu bleiben.
Alpträume und Schlafstörungen
Da es sich um Vier-Augen-Delikte handelte, befragte das Kriminalgericht die beiden Frauen als Auskunftspersonen. Beide gaben an, noch immer unter Backflashes zu leiden. Eine der Frauen berichtete von Alpträumen und Schlafstörungen, die andere von post-traumatischen Belastungsstörungen.
Er habe «sehr viele, sehr schlimme Sachen» gemacht, sagte der Beschuldigte. Er sei mit Steroiden vollgepumpt gewesen, Eifersucht sei auch ein Thema gewesen. Es tue ihm leid, er habe zwei Personen das Leben kaputt gemacht.
Der Beschuldigte gab indes nicht alle Vorwürfe zu. In einem Fall habe er sich nur verteidigt, sagte er. Zudem gab er sich geläutert und gebessert.
Aussagen sind «Verharmlosungen»
Die Staatsanwältin bezeichnete solche Aussagen als «Verharmlosungen» Die Aussagen der beiden Frauen seien stimmig, und das grosse Ganze zeige das Muster seines Verhaltens, sagte sie.
Die Anwältin eines der Opfer bestätigte dies. Gewalt durchziehe die Partnerschaften des Beschuldigten wegen dessen «kurzer Zündschnur» wie «ein roter Faden», sagte sie.
Die Staatsanwältin bezeichnete das Verschulden des Beschuldigten als schwer. Er habe eine hohe Gewaltbereitschaft, sei cholerisch und einschlägig vorbestraft. Zudem habe er von einem Gutachter eine schlechte Prognose erhalten.
Die Staatsanwältin beantragte dem Gericht eine Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens oder wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung sowie wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Drohung. Der Beschuldigte solle deswegen für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.
«Toxische» Beziehung
Der Verteidiger führte in seinem Plädoyer aus, dass sein Mandant die Partnerinnen nicht ernsthaft habe verletzten oder töten wollen. Eine der beiden Beziehungen bezeichnete er als «toxisch». Sie stritten sich trotz Liebe.
Der Verteidiger beantragte deswegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, Tätlichkeiten und Drohung. Diese Delikte seien mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu sanktionieren, sagte er. Eine unbedingte Freiheitsstrafe wirke nicht sozialisierend.
Der Verteidiger führte dazu an, dass der Beschuldigte heute ein anderer Mensch als zu Beginn des Strafverfahrens sei. Damals habe er, nach einer Drogenkarriere und einer gescheiterten Ehe, exzessiv Fitness trainiert und Steroide genommen. Diese muskelaufbauenden Substanzen hätten ihn aggressiv gemacht. Er habe dann eine Therapie gemacht und konsumiere keine Steroide mehr.
Die Staatsanwältin sagte dazu, dass nicht das heutige Leben des Beschuldigten zu beurteilen sei. Der Verteidiger sagte seinerseits, dass das Gericht nicht alles, was vonseiten der Opfer zu hören gewesen sei, für bare Münze genommen werden dürfe.