Mehrheitsbeteiligungen: Luzerner Regierung gegen Lohndeckel
Der Regierungsrat lehnt eine entsprechende Motion von Mitte-Kantonsrat Michael Kurmann ab, wie aus seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme hervor geht.
Kurmann hielt im Vorstoss fest, dass die Löhne der Geschäftsleitungsmitglieder einzelner Mehrheitsbeteiligungen des Kantons Luzern seit einigen Jahren kontinuierlich wachsen würden. Im Vergleich zu anderen luzernischen Staatsbetrieben oder staatsnahen Betrieben seien die Löhne zum Beispiel der LUKB-Geschäftsleitung richtiggehend explodiert.
«Der bezahlte Höchstlohn im LUKB-Management hat die 1-Millionen-Grenze bereits überschritten», schreibt Kurmann.
Der Kantonsrat schlug vor, dass der Bruttolohn eines Mitglieds der Geschäftsleitung einer Gesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung des Kantons maximal das Dreifache des Mindest-Bruttolohns eines Mitglieds des Regierungsrates betragen dürfe.
In ihrer Stellungnahme zur Motion hält die Regierung fest, dass bei Organisationen des öffentlichen Rechts mit kantonaler Mehrheitsbeteiligung bereits heute in der Regel das absolute Lohnminimum und -maximum gemäss kantonalem Personalrecht gelte.
Bei Organisationen des privaten Rechts entrichte nur die LUKB AG eine höhere Entschädigung an die Geschäftsleitungsmitglieder, als von der Motion gefordert. «Demnach erachten wir eine gesetzliche Normierung der Entschädigungen von operativen Leitungsorganen nicht als ideal», schreibt die Regierung.
In Bezug auf die LUKB zeigt sich die Regierung aber bereit, mit der nächsten Eignerstrategie 2025 eine Anpassung der Erwartung über die maximale Entschädigung der Geschäftsleitungsmitglieder auf 850'000 Franken vorzunehmen.