Messerstecher muss nach versuchter Tötung Schweiz verlassen
Das Gericht sprach den Beschuldigten gemäss dem am Freitag publizierten Urteil der versuchten vorsätzlichen Tötung, des Diebstahls, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, des rechtswidrigen Aufenthalts und weiterer Delikte schuldig. Es attestierte ihm wegen seiner Alkoholabhängigkeit eine im leichten Grade verminderte Schuldfähigkeit. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren plädiert, der Verteidiger von vier Jahren. Letzterer hatte argumentiert, der Beschuldigte habe sich nicht der versuchten Tötung, sondern nur der schweren Körperverletzung schuldig gemacht. Unumstritten war der Landesverweis von zwölf Jahren.
Stich in den Hals
Der Beschuldigte hielt sich an einem Novemberabend des Jahres 2020 mit Kollegen beim KKL Luzern auf und konsumierte Alkohol und Drogen. Es kam zu einem Streit mit einer anderen Gruppe. Im Anschluss stach der Beschuldigte einem Kontrahenten mit einem Klappmesser hinter dem rechten Ohr in den Hals. Das Opfer ging noch hundert Meter weiter, brach zusammen und musste im Spital notoperiert werden. Der Beschuldigte gab an, sich nicht an das Geschehene erinnern zu können, anerkannte aber das Ermittlungsergebnis.
Einen Monat später schlug der Beschuldigte mit einem Kollegen in Luzern ein Fenster des Warenhauses Manor ein. Sie stahlen Kleider und Uhren im Wert von 10'000 Franken sowie eine Kasse mit 430 Franken. Zudem kaufte er, ebenfalls im November und Dezember 2020, ein gestohlenes Mobiltelefon und bedrohte bei einer Kontrolle Polizisten.
Der Beschuldigte war im September 2019 von Algerien als Asylbewerber in die Schweiz eingereist mit der Absicht, seine Alkoholabhängigkeit behandeln zu lassen. Das Asylgesuch wurde aber abgewiesen. Er hätte sich, als er in Luzern delinquierte, nicht mehr in der Schweiz aufhalten dürfen.