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Mutmassliche Online-Stalker stehen in Pfäffikon vor Gericht

Stalking

Mutmassliche Online-Stalker stehen in Pfäffikon vor Gericht

13. November 2024, 04:31 Uhr
Vor dem Bezirksgericht Pfäffikon müssen sich zwei mutmassliche Online-Stalker verantworten. Sie sollen die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin belästigt und diffamiert haben. (Archivbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Zwei mutmassliche Online-Stalker der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin stehen heute Mittwoch in Pfäffikon vor Bezirksgericht. Sie sollen Spiess-Hegglin über einen längeren Zeitraum online beleidigt und diffamiert haben. Es ist bereits der dritte Versuch, den Prozess durchzuführen.

Der beschuldigte 79-jährige Rentner und der 49-jährige Fusspfleger sollen die Zugerin in Facebook-Posts unter anderem als «Lügnerin» und «linke Oberzicke» bezeichnet haben.

Eine konkrete Drohung erkannte die Staatsanwältin in einem Post in der Facebook-Gruppe «Wir wählen SVP». «Es wird so lange weitergehen, bis ein Verrückter durchdreht und ...», hiess es da. Spiess-Hegglin habe deswegen befürchten müssen, dass ihr der 49-Jährige oder eine von ihm beauftragte Person körperliches Leid zufüge.

Bildmontagen mit Pornodarstellerinnen

Für ihren Hass auf Spiess-Hegglin sollen der 49-Jährige und sein 79-jähriger Mitstreiter zudem eigens eine Website erstellt haben. Dort veröffentlichten sie gemäss Anklage Bildmontagen, bei denen sie Spiess-Hegglins Gesicht auf die Körper von Pornodarstellerinnen setzten. Die Website ist heute offline.

Die Staatsanwältin fordert für den 49-Jährigen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken sowie eine Busse von 600 Franken, dies unter anderem wegen mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Verleumdung, Beschimpfung, Pornografie und weiterer Delikte.

Der 79-jährige Rentner, bei dem die Liste der Vorwürfe etwas kürzer ist, soll mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken bestraft werden, dazu soll er mit 300 Franken gebüsst werden.

Die Beschuldigten bestreiten die meisten Vorwürfe. Jene, die sie nicht bestreiten, sind ihrer Ansicht nach verjährt, weil sie aus dem Jahr 2019 stammen. Für Vergehen gegen die Ehre beträgt die Verjährungsfrist in der Schweiz vier Jahre.

Prozess musste zwei Mal abgebrochen werden

Der Prozess war in diesem Jahr schon zwei Mal angesetzt, musste aber beide Male kurz nach Beginn abgebrochen werden. In beiden Fällen war der 49-jährige Beschuldigte dafür verantwortlich, der sich weigerte, mit einem der anwesenden Zuschauer im selben Raum zu sein.

Hintergrund der Belästigungen sind die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier im Jahr 2014. Nach der offiziellen Feier kam es zwischen der damals frisch gewählten Kantonsrätin Spiess-Hegglin (damals Grüne) und einem SVP-Kantonsratskollegen zu einem Sexualkontakt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. November 2024 04:31
aktualisiert: 13. November 2024 04:31