Neue Regelung zur Mindeststrafe für Ersttäter bei Raserdelikten
Der Lenker war auf der Autobahn mit 188 km/h unterwegs. Die Höchstgeschwindigkeit betrug 100 km/h. Das Tessiner Appellationsgericht wandelte die erstinstanzlich ausgesprochene bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten im November in eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen um.
Dies war zulässig, hält das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil fest. Die neue Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz sehe bei Raserdelikten vor, dass Ersttäter anstatt mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe mit einer Geldstrafe bestraft werden könnten.
Bedingung sei, dass der Täter in den letzten zehn Jahren nicht wegen Verbrechen oder Vergehen im Strassenverkehr mit ernsthafter Gefahr für die Sicherheit anderer respektive mit der Verletzung oder Tötung anderer verurteilt wurde.