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Obergericht weist Vorschriften für Stadtzürcher Wohnungen zurück

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Obergericht weist Vorschriften für Stadtzürcher Wohnungen zurück

11. April 2024, 17:00 Uhr
Das Obergericht weist grosse Änderungen an Mietverträgen von Stadtzürcher Wohnungen zurück. Darunter fallen etwa Mindestbelegungen und Maximaleinkommen. (Archivbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Niederlage für die Stadt Zürich: Das Zürcher Obergericht hält ihre einseitigen Vertragsänderungen bei städtischen Wohnungen für missbräuchlich. Zwei langjährige Mieter hatten gegen neue Vorschriften zu Mindestbelegung und Einkommenslimiten geklagt und Recht erhalten. Die Stadt will aber an der Praxis festhalten.

In einem Fall wehrte sich ein langjähriger Mieter gegen die Vertragsänderungen, weil er wegen seines hohen Einkommens mit einer Kündigung rechnen müsste.

Er kritisierte ausserdem, dass die Stadt von ihm sämtliche Auskünfte verlangte, um überprüfen zu können, ob er rechtmässig in der Wohnung bleiben dürfe. Diese Überprüfung, etwa des Einkommens, findet neu alle zwei Jahre statt.

Witwe allein in 6-Zimmer-Haus

Der zweite Fall betrifft eine Witwe, die seit dem Tod ihres Mannes allein in einem 6-Zimmer-Haus wohnt. Die Stadt schreibt neu eine Belegung vor, die nur ein Zimmer mehr erlaubt, als Personen darin wohnen. Die langjährige Mieterin dürfte also maximal eine 2-Zimmer-Wohnung bewohnen.

Beide erhalten nun vom Obergericht Recht. Die neuen Auflagen der Stadt seien in diesem Mass missbräuchlich. Auch die Stadt müsse sich als Vermieterin an das Obligationenrecht halten, stellen die Richter in ihren kürzlich publizierten Urteilen zu diesen Fällen fest.

Weil die Wohnungen mit Kostenmiete vermietet würden und nicht als subventionierte Wohnungen, könne die Stadt nicht einseitig solche Änderungen vornehmen. Kostenmiete bedeutet, dass mit dieser Miete lediglich die laufenden Kosten gedeckt werden müssen.

Bundesgericht muss entscheiden

Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Wie ein Sprecher der Stadt Zürich gegenüber Keystone-SDA sagte, zog die Stadt Zürich die beiden Entscheide bereits ans Bundesgericht weiter. Ausser diesen Prozessen gebe es keine hängigen Verfahren.

Die Stadt rät den betroffenen Mietparteien, «sich um eine Bereinigung zu bemühen». Dies über Ersatzangebote der Stadt oder auf dem übrigen Wohnungsmarkt.

Mieter hatten fünf Jahre Zeit

Die Stadtzürcher Politik hatte die neuen Auflagen beschlossen, nachdem mehrere Fälle bekannt geworden waren, bei denen Wohlhabende in günstigen städtischen Wohnungen wohnten.

Seit 2019 seien mehr als 2700 Verträge mit den neuen Auflagen abgeschlossen worden, sagte der Sprecher weiter. Zudem mussten über 6000 bestehende Verträge angepasst werden, wie eine Schätzung der Stadt Zürich im Jahr 2020 ergab.

Von den Änderungen betroffen waren alle Mieter, die vor dem Jahr 2019 eingezogen waren. Die Mietparteien hatten fünf Jahre Zeit, um neue Lösungen zu finden, also bis Anfang diesen Jahres.

Quelle: sda
veröffentlicht: 11. April 2024 17:00
aktualisiert: 11. April 2024 17:00