Obwaldner Parlament will kein neues Wahlsystem für den Kantonsrat
Aufgrund der geringen Grösse erfüllten eine Mehrheit der Obwaldner Wahlkreise die bundesrechtlichen Vorgaben der Wahlrechtsgleichheit nicht, wie die SP-Kantonsratsmitglieder ihre Motion begründeten. Deshalb sei eine Gesetzesanpassung nötig. Diese solle noch vor den nächsten Kantonsratswahlen 2026 vorgenommen werden.
Mit dem Doppelproporzsystem oder auch doppelter Pukelsheim genannt, soll eine hohe Abbildungsgenauigkeit der politischen Wählerschaft garantiert werden. Besonders kleinere und neue Parteien profitierten vom System, sagte Peter Lötscher (SP) an der Session vom Donnerstag. Im Nachbarkanton Nidwalden werde das Kantonsparlament bereits nach Doppelproporz gewählt.
Der Regierungsrat befürworte grundsätzlich die Einführung des doppelten Pukelsheim, sagte Regierungsrat Christoph Amstad (CVP/GLP). Das Vorhaben sei jedoch anspruchsvoll und benötige Zeit - man könne es nicht einfach «aus der Schublade ziehen». Es sei unrealistisch, dass bis 2026 eine verfassungskonforme Gesetzgebung vorliege. Eine Volksabstimmung sei voraussichtlich 2026 möglich, 2027 könnte die Änderung in Kraft treten.
SP zieht bundesrechtliche Prüfung in Betracht
«Das Wahlsystem, das wir jetzt haben, ist nicht fair, nicht legal und verfassungswidrig», sagte Peter Seiler (SVP). Berechnungen nach den letzten Kantonsratswahlen hätten ergeben, dass die Mitte und die FDP im Rat stark übervertreten und die SP und die SVP stark untervertreten seien. Es sei nicht plausibel, dass der Regierungsrat das Vorhaben auf die lange Bank schieben wolle.
CVP/GLP und FDP stellten sich grossmehrheitlich gegen die Motion. Zum einen sei der doppelte Pukelsheim mathematisch kompliziert und für die Bevölkerung schwierig nachzuvollziehen. «Die Angstmacherei der Polparteien sei der falsche Weg», sagte Roland Kurz (FDP).
Peter Lötscher (SP) hielt fest, dass seine Fraktion «sich frei fühle, das System bundesrechtlich prüfen zu lassen», sollte der Kantonsrat sich entscheiden, das momentane Wahlsystem weiter beizubehalten.
Die Motion wurde mit 28 Nein-, 20 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.