Obwaldner Parlament will Kosten für Schutzwaldpflege umverteilen
Damit soll das Nutzniesserprinzip mehr zu Tragen kommen, wie aus der Botschaft der Regierung hervorgeht. Gemeinde, Kanton und Bund sollen sich dem Nutzen entsprechend finanziell beteiligen. Denn bei den aktuellen Beiträgen bestehe ein Missverhältnis, so die Regierung.
Konkret soll der Kantonsbeitrag um jährlich 450'000 Franken reduziert und auf die Gemeinden verteilt werden. Umverteilungen sind vorgesehen in den Bereichen «Schutzbauten Wald» und «Schutzbauten Wasser», «Schutzwaldpflege» und «Biodiversität im Wald».
Die Regierung hält fest, dass sie bisher neunmal soviel wie die Gemeinden zahlen musste. Mit der neuen Reglung zahle sie immer noch dreimal soviel. Das Missverhältnis sei entstanden, als es 2008 zu einer Senkung der Bundesbeteiligung an den Kosten im Umweltbereich kam. Damals habe der Kanton die dadurch entstandene Differenz von 30 Prozent übernommen, ohne sie an die Gemeinden weiterzugeben.
Schutz der Bevölkerung
Der neue Kostenverteiler schien im Parlament grösstenteils unumstritten. Kantonsrat Ambros Albert (SP) betonte die Wichtigkeit eines Schutzwaldes für die Gemeinde vor Ort, da dieser die Bevölkerung vor Naturgefahren schütze. Daher sei ein Kostenteiler nach Nutzniesserprinzip vertretbar.
Einzig die SVP stellte einen Änderungsantrag. Sie forderte den Beitrag der Gemeinden im Bereich «Schutzwaldpflege» nicht zu erhöhen.
Als Beispiel brachte Peter Abächerli die Gemeinde Giswil vor, welche von vielen Infrastrukturen des Kantons und Bundes umgeben sei, die ebenfalls vom Schutzwald profitierten. Weiter betitelte er das Vorhaben als reine Verlagerung der Finanzen vom Kanton auf die Gemeinden.
Das Parlament lehnte den Antrag der SVP mit 35 zu 15 Stimmen ab. Das kantonale Waldgesetz wird in einer zweiten Lesung an einer künftigen Session weiter bearbeitet.