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Obwaldner Parlament will Schätzungen von Grundstücken neu regeln

Kantonsrat OW

Obwaldner Parlament will Schätzungen von Grundstücken neu regeln

14. März 2024, 11:34 Uhr
Der Obwaldner Kantonsrat hält am Donnerstag seine März-Session im Rathaus in Sarnen ab. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Das Obwaldner Kantonsparlament hat am Donnerstag hitzig über neue Reglungen zur Schätzung von Grundstücken diskutiert. Mit einem Gesetzesnachtrag will die Regierung bereits länger bestehende Ungleichbehandlungen zwischen Mietern und Grundeigentümern aufheben.

Der Kanton Obwalden plant ab 2025 seine Grundstückschätzungen mit einer neuen Fachanwendung vorzunehmen, weshalb eine Gesetzesanpassung notwendig wird. Mit einem Nachtrag zum Gesetz über die amtliche Schätzung und das Grundpfandrecht sollen offene Punkte zu Landwert, Netto-Steuerwert und Eigenmietwert geregelt werden.

Der Nachtrag hat unter anderem zum Ziel, die Bewertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten einander anzugleichen, indem die aktuell zu tiefen Liegenschaftswerte leicht angehoben werden. «Wir gehen nicht so weit, wie wir müssten», hielt Regierungsrätin Cornelia Kaufmann (Mitte/GLP) fest. Es handle sich um eine moderate Erhöhung, um den Bundesvorgaben näher zu kommen.

Laut Kaufmann gehe mit dem Nachtrag keine Steuererhöhung für die Obwaldner Bevölkerung einher. Es handle sich lediglich um eine Anpassung der Bewertungsmethode, welche nur die Grundeigentümer betreffe. Die Vorlage habe für die Liegenschaftseigentümer eine leichte Erhöhung der Vermögenssteuer um 0 bis 0,15 Prozent zur Folge.

Ungleichheiten vergrössern sich

Für Diskussionen sorgte unter anderem der Prozentsatz für die Berechnung des Netto-Steuerwerts. Letzterer wird für die Vermögenssteuer benötigt und beträgt aktuell 65 Prozent. Laut Regierung seien die aktuellen Netto-Steuerwerte zu tief und widerspiegelten nicht ihren Marktwert.

Grund dafür sei, dass bei den letzten Revisionen fachtechnische und politische Prozesse vermischt worden seien. Es musste die politische Vorgabe befolgt werden, wonach die Revisionen steuerneutral auszufallen habe. Dadurch seien Rechtsungleichheiten entstanden, die sich im Laufe der Jahre vergrösserten.

Laut Vorschlag der Regierung sollen mittels einer Übergangsbestimmung - bis ein Grundstück mit der neuen Schätzungsmethode bewertet wurde - alte Schätzungen mit dem Faktor 1,2 multipliziert werden. Der Wert bildet dann die Grundlage für die Berechnung des Netto-Steuerwerts.

Die vorberatende Kommission beantragte, den Netto-Steuerwert von 65 auf 60 Prozent zu senken. Dieser wurde entgegen der Empfehlung der Regierung genehmigt. Als Folge kam der Eventualantrag der Regierung zum Zuge, welche einen auf den geänderten Netto-Steuerwert von 60 Prozent nun einen tieferen Faktor von 1,15 statt 1,2 beantragte.

Kaufmann betonte, falls keine Übergangslösung bestehe, es zu einer weiteren Ungleichbehandlung der Gemeinden komme. So müsste die Gemeinde Sachseln als erste Neuschätzungen durchführen und somit mit höheren Steuerwerten rechnen als die nachfolgenden Gemeinden.

Auch dieser Antrag sorgte für Diskussionen. FDP, SVP und Mitte/GLP votierten, dass der Antrag der Regierung für noch mehr Ungleichbehandlung sorge. SP und CSP ergriffen Partei für die Regierung. Dem Eventualantrag der Regierung wurde knapp mit 27 zu 23 Stimmen sowie einer Enthaltung zugestimmt.

Das Geschäft wird in einer zweiten Lesung zu einem späteren Zeitpunkt weiter diskutiert.

Quelle: sda
veröffentlicht: 14. März 2024 09:51
aktualisiert: 14. März 2024 11:34