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Obwaldner Regierung prüft Anpassungen bei Prämienverbilligungen

Kantonsrat OW

Obwaldner Regierung prüft Anpassungen bei Prämienverbilligungen

26. Oktober 2023, 13:39 Uhr
Der Kantonsrat Obwalden hält seine Oktober-Session im Rathaus in Sarnen ab. (Symbolbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Obwaldner Kantonsrat hat den Wirkungsbericht zur Individuellen Prämienverbilligung (IPV) an seiner Oktober-Session zur Kenntnis genommen. Er beauftragte den Regierungsrat verschiedene Anpassungen zu untersuchen.

Grundsätzlich bewirkten die IPV bei den anvisierten Personen eine merkliche finanzielle Entlastung, schrieb der Regierungsrat in seinem Wirkungsbericht. Dies hätte eine Analyse durch das Beratungs- und Forschungsbüro Ecoplan AG in Bern erwiesen. Es bestehe somit kein akuter Handlungsbedarf.

Mit punktuellen Anpassungen könnten jedoch die Anzahl IPV-Beziehender erweitert und die Abläufe vereinfacht werden, hiess es in dem Bericht weiter. Beispielsweise indem die Antragsformulare wie im Kanton Luzern digitalisiert würden. Eine Digitalisierung anzustreben, wurde auch von einer Mehrheit des Kantonsrats gutgeheissen.

Anträge abgelehnt

Dazu wie künftig das Antragssystem so ausgestaltet werden könnte, das mehr Personen vom IPV-Anspruch profitieren könnten, gingen Anträge seitens der SP und der CSP ein.

So erhielten laut Kantonsrat Daniel Windisch (CSP) viele neuberechtigte Personen - beispielsweise beim Start einer Zweitausbildung - nicht automatisch ein IPV-Antragsformular. Deshalb sollten Bürgerinnen und Bürger beim Steuererklärungsprozess aktiv auf eine allfällige IPV-Berechtigung aufmerksam gemacht werden.

Kantonsrat Josef Allenbach (SP) schlug vor, IPV-Berechtigte, welche auf die erste Anfrage des Kantons nicht reagiert hätten, ein zweites Mal anzuschreiben. Dies aus dem Grund, dass viele Personen mit den Formularen überfordert sein könnten.

Die beiden Anträge wurden durch den Kantonsrat grossmehrheitlich abgelehnt.

Wer darf IPV-Gelder beziehen?

Auch der Optimierungsvorschlag, die finanziellen Verhältnisse der Eltern für die IPV-Berechnung zu berücksichtigen, wie es die SP-Fraktion forderte, lehnte die Regierung ab. Die Abklärung der finanziellen Verhältnisse der Eltern oder der Wohnsituation würden zu einem merklichen Mehraufwand führen, so die Begründung.

Mit der Antwort des Regierungsrat zeigte sich Kantonsrat Guido Cotter (SP) nicht zufrieden. «Ist es richtig, dass Kinder schwerreicher Eltern IPV-Gelder bekommen? Es sollen nur diejenigen Gelder erhalten, die darauf angewiesen sind.»

Kantonsrat Christoph von Rotz (SVP) argumentierte, das wer 18 und damit mündig sei, Rechte und Pflichten erfülle und mit den Steuern zu den IPV beitrage, auch Beiträge beziehen sollen dürfe.

Der Kantonsrat lehnte den Antrag mit 44 zu 7 und einer Enthaltung ab.

Beschäftigungsgrad prüfen

Angenommen wurde dagegen der Antrag der Kommission zur Prüfung von Anspruchsgruppen in Bezug auf ihren Beschäftigungsgrad. SVP, FDP und CSP sprachen sich dafür aus. Es sei eine berechtigte Frage, wie deren steuerbares Einkommen zustande komme, so Christoph von Rotz (SVP).

Dagegen argumentierte Annemarie Schnider (SP). Es werde damit impliziert, dass gewisse IPV-Beziehende mit Absicht wenig verdienen würden, um Prämienverbilligungen zu erhalten. Mit diesem Vorwurf konfrontiert wären beispielsweise Frauen mit tieferen Beschäftigungsgraden.

Kantonsrat Peter Kohler (Mitte/GLP) meinte, dass es nicht überprüfbar sei, ob Personen neben ihrem Arbeitspensum noch ihre kranken Eltern pflegten, oder ob sie vielleicht gerne mehr arbeiten möchten, es aber aus verschiedenen Gründen nicht könnten. Seine Partei lehne den Antrag deswegen ab.

Insgesamt nahm der Kantonsrat den Wirkungsbericht mit 52 Ja-Stimmen zur Kenntnis.

Quelle: sda
veröffentlicht: 26. Oktober 2023 13:39
aktualisiert: 26. Oktober 2023 13:39