Obwaldner Regierung will übersichtlicheres Planungs- und Baugesetz
Vereinfachungen soll es bei Anpassungen des Zonenplans sowie des kantonalen Richtplans geben. Anpassungen beim kantonalen Richtplan mit geringen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sollen neu durch den Regierungsrat beschlossen werden können.
Anpassungen des Zonenplans oder des Bau- und Zonenreglements können neu vom Gemeinderat beschlossen werden. Die Beschlüsse unterstehen jeweils dem fakultativen Referendum. Zudem haben die Gemeinden neu die Möglichkeit, freiwillige kommunale Richtpläne zu erlassen. Beispielsweise einen Tourismusrichtplan.
Zu den weiteren Änderungen gehören eine Flexibilisierung der kantonalen Abstandsvorschriften, um Bauland besser nutzbar zu machen, wie es heisst. Auch werden nach Abschaffung der Nutzungsziffern neue Instrumente für die Gemeinden zur Regelung der Bebaubarkeit in ihren Bau- und Zonenreglementen geschaffen. So definiert das PBG neu neben den bisherigen Gebäudemassen auch die Gebäudefläche und den grossen Grenzabstand.