Postcom gibt ablehnende Empfehlung zur Agenturschliessung ab
Gegen die Schliessung der Agentur war bei der Postcom nämlich noch eine Eingabe des Neuenkircher Gemeinderats hängig, der die Kommission ersuchte, diesen Entscheid der Post zu überprüfen, wie die Postcom am Donnerstag mitteilte.
Die Post aber habe diese Empfehlung nicht abgewartet und die Agentur Ende 2023 geschlossen. Da die Postcom keine Verfügungskompetenz in Bezug auf die Schliessung und Verlegung von Poststellen und Postagenturen habe, sei es ihr trotz der klaren Rechtsverletzung nicht möglich, der Post eine Verwaltungssanktion aufzuerlegen, schreibt die Postcom.
Stattdessen gab sie Anfang Februar nachträglich eine negative Empfehlung gegen die Schliessung der Postagentur Hellbühl mit dem Hausservice als Ersatzlösung ab, wie sie festhielt.
Die Postcom machte die Post auch darauf aufmerksam, dass sie künftig Zeitpläne erstellen müsse, damit sie die gesetzlichen Vorgaben, die sowohl für Poststellen als auch für Postagenturen gelten, bei Postagenturen einhalten könne.
Die Postverordnung sieht vor, dass die Post die Behörden der betroffenen Gemeinden konsultieren muss, wenn sie die Schliessung einer Poststelle oder einer Postagentur plant. Wenn keine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden wird, können die Gemeinden die Postcom anrufen.