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Radio Freiburg muss einen Teil der Corona-Hilfe zurückzahlen

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Radio Freiburg muss einen Teil der Corona-Hilfe zurückzahlen

25. Juli 2024, 17:20 Uhr
Die Radio Freiburg AG will den Entscheid des Kantonsgerichts nicht ans Bundesgericht weiterziehen. (Archivbild)
© KEYSTONE/ADRIEN PERRITAZ
Radio Freiburg muss dem Kanton Corona-Nothilfe in der Höhe von 138'743 Franken zurückerstatten. Dies hat das Freiburger Kantonsgericht entschieden, nachdem das Medium gegen einen entsprechenden Beschluss des Staatsrats Rekurs eingelegt hatte.

Das Kantonsgericht teilt die Auffassung der Freiburger Volkswirtschaftsdirektion, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Urteil hervorgeht. Letztere hatte das Radio im April 2023 darauf hingewiesen, dass die 2021 geleistete Zahlung den Anspruch übersteige.

Der Kanton entschied im Jahr 2020, das Radio mit der Hälfte der 2019 erlittenen Einbussen bei den Werbeeinnahmen zu unterstützen. Allerdings bezog das Unternehmen auch vom Bund Corona-Nothilfe. Radio Freiburg hatte gesamthaft 298'100 Franken à fonds perdu vom Kanton erhalten, davon 159'400 im Jahr 2020 und 138'743 im Jahr 2021. Weitere 920'400 Franken richtete der Bund aus.

Das Unternehmen lehnte die Rückzahlungsforderung ab und begründete dies mit einer «beunruhigenden finanziellen Situation», wie sie auch in der Branche herrsche.

Radio nimmt Entscheid zur Kenntnis

Die Radio Freiburg AG erklärte am Donnerstag, sie nehme das Urteil des Kantonsgerichts zur Kenntnis. Das Unternehmen habe «des Friedens willen» entschieden, nicht vors Bundesgericht zu gehen und auf eine weitere Beschwerde zu verzichten. «Obwohl die Gründe für den Rekurs vollumfänglich gerechtfertigt sind und bleiben», heisst es in der Mitteilung.

Ziel sei es nun, eine Vereinbarung mit dem Kanton zu treffen, schrieb das Radio Freiburg weiter. Als Gegenleistung schlug es vor, Hintergrundsendungen zu produzieren, die für den Kanton von öffentlichem Interesse sind.

«Sollte das nicht möglich sein, wird ein Zahlungsplan ausgehandelt», schrieb das Unternehmen weiter und betonte, dass die Überlebensfähigkeit gewährleistet sei und es keine Entlassungen geben werde.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. Juli 2024 17:20
aktualisiert: 25. Juli 2024 17:20