Rechtsprechung zu IV-Leistungen bei starkem Übergewicht angepasst
Dabei berücksichtigt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil, dass es sich bei der Adipositas um eine chronische, komplexe körperliche Krankheit handelt. Die Rechtsprechung sei deshalb dahingehend zu ändern, dass die grundsätzliche Behandelbarkeit einem Rentenanspruch nicht per se entgegen stehe.
Im Einzelfall ist gemäss den Ausführungen des Gerichts danach zu fragen, wie sich die Krankheit in Bezug auf die Leistung limitierend auswirkt. Jedoch besteht auch bei einer Adipositas die Pflicht zur Schadenminderung. Ein Anspruch auf eine IV-Rente setze in diesem Sinne voraus, dass die betroffene Person zumutbare diätische oder medikamentöse Therapien, Verhaltenstherapien oder Bewegungsprogramme unternehme.