Reinigungsangestellte in Stadt Zug wegen Schwarzarbeit festgenommen
Weiter soll sie die Personen ohne entsprechende Arbeitsbewilligung beschäftigt haben, wie die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Montag mitteilten. Dies soll sie zwischen Juli 2023 und August 2024 getan haben. Die Geschäftsführerin wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Die vier Reinigungsangestellten wurden durch den Schnellrichter wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt, wie es weiter hiess. Sie wurden durch das Amt für Migration ausgeschafft und erhielten ein zweijähriges Einreiseverbot in die Schweiz sowie in die Schengener Staaten.
Die Zuger Polizei hatte die fünf Frauen am Dienstag aufgrund eines Verdachts kontrolliert und festgenommen. Alle Frauen besitzen die serbische Staatsbürgerschaft und sind im Alter zwischen 34 und 57 Jahren.