Sanktion von rund 72 Millionen Franken gegen Swisscom bestätigt
Die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) kam 2016 zum Schluss, dass Swisscom im Zeitraum von 2006 bis 2013 ihre marktbeherrschende Stellung bei der Bereitstellung von Sportübertragungen ausgenützt habe. Sie habe Geschäftsbeziehungen mit Konkurrenten verweigert und Handelspartner diskriminiert, indem sie Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen und ausländische Fussballübertragungen nicht oder eingeschränkt bereitgestellt habe.
Bereits das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die entsprechende Verfügung im Mai 2022. Das Bundesgericht folgt den Argumenten der Vorinstanz in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid. Die Swisscom und die Gesellschaften Cinetrade und Teleclub (heute Blue Entertainment) hätten die gesamte Konkurrenz auf dem TV-Markt über Jahre hinweg behindert.