Schaffhauser Eltern verlieren bei Schulweg-Streit vor Bundesgericht
Die Eltern, die im Kanton Schaffhausen auf dem Land leben, verlangten einen Schulbustransport, der auf den Stundenplan abgestimmt sei. Oder dann als Alternative eine Mittagsverpflegung in der Schule, die maximal fünf Franken pro Kind kosten dürfe.
Der Schulweg zu Fuss beträgt für die vier Kinder 35 Minuten pro Weg, dann müssen sie zusätzlich noch für 10 Minuten mit einem Bus fahren. Die Mittagspause schrumpft deswegen auf kurze 30 bis 35 Minuten.
Die Eltern rekurrierten gegen die Gemeinde sowie den Schaffhauser Regierungsrat und zogen schliesslich vor Bundesgericht. Eine solche Mittagspause sei nicht zumutbar. Sie wird nun aber definitiv nicht länger: Wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht, lehnte das Bundesgericht den Rekurs ab.
Kinder sollen Trottinett fahren
Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass der Schulweg «gerade noch zumutbar» sei. Schliesslich könnten die Kinder mit einem Trottinett fahren, was die Dauer des Schulwegs verkürze und die Mittagspause somit verlängere. Und sie müssten den Weg auch nicht täglich absolvieren, weil sie am Nachmittag häufig frei hätten.
In einem Aspekt ist das Bundesgericht jedoch anderer Meinung als die Gemeinde. Diese hatte die 10-minütige Busfahrt zur Pause hinzugezählt, weil Busfahren keine Anstrengung und somit Erholung sei. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass eine Busfahrt keineswegs erholsam sei. Diese benötige durchaus Konzentration.
Urteil Nummer 2C_780/2022