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Schulhäuser dürfen in Hitzkirch LU nicht als Asylunterkunft dienen

Gemeindeversammlung

Schulhäuser dürfen in Hitzkirch LU nicht als Asylunterkunft dienen

6. März 2024, 06:51 Uhr
Schul- und Sportanlagen sollen den lokalen Vereinen zur Verfügung stehen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die Gemeinde Hitzkirch LU darf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen nicht als Unterkunft für Flüchtlinge nutzen. Die Gemeindeversammlung hat am Dienstag eine entsprechende Initiative gutgeheissen.

Wie die Gemeinde mitteilte, sprach sich die Versammlung mit 99 zu 67 Stimmen für die Regelung der Initiative «Keine Zweckentfremdung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen» und gegen den Gegenvorschlag des Gemeinderats aus. Das Initiativkomitee begründete das geforderte Verbot damit, dass die Räume den lokalen Vereinen zur Verfügung stehen sollen. Vereine und Ortsbürger dürften nicht durch die Beherbergung von Menschen mit Asylstatus verdrängt werden.

Der Gegenvorschlag des Gemeinderats wollte eine temporäre Umnutzung ermöglichen. Asylunterkünfte sollten demnach vorübergehend möglich sein, wenn den Vereinen, welche in den Anlagen Räume nutzen, eine angemessene Alternative angeboten werden könne.

Anlass der Initiative waren Ende 2022 Pläne des Gemeinderats von Hitzkirch, im Ortsteil Mosen das frühere Schulhaus in eine Unterkunft für bis zu 36 Flüchtlinge umzunutzen. Nach Ausbruch des Ukrainekriegs waren die Luzerner Gemeinden vom Kanton unter Androhung von Ersatzzahlungen verpflichtet worden, eine gewisse Anzahl Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 6. März 2024 06:51
aktualisiert: 6. März 2024 06:51