Sonko-Prozess: Staatsanwältin bekräftigt Schweizer Strafhoheit
Am zweiten Prozesstag erhielten die Staatsanwältin des Bundes und die Vertreterinnen der Privatklägerschaft am Dienstag die Möglichkeit, sich zu den mehrstündigen Ausführungen von Sonkos Anwalt vom Vortag zu äussern. Ein zentraler Punkt war dabei einmal mehr die Frage der Zuständigkeit der Schweiz zur Verfolgung der mutmasslich durch Sonko begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Zeit von 2006 bis 2016 in Gambia.
Kurz und bündig verwiesen sie auf die einschlägige Gesetzgebung des Schweizer Strafgesetzbuches, das Völkergewohnheitsrecht, die Schlussfolgerungen des erstinstanzlichen Urteils und auf ein vergleichbares Urteil gegen den Liberianer Alieu Kosiah aus dem Jahr 2023. Auch dort stellte sich dich Frage des anwendbaren Rechts und von Verjährungsfristen. (Fall CA.2025.3)