Stadt Luzern erhebt im September erstmals Regenabwassergebühr
Anhand von Grundbuchdaten und Luftbildern habe die Behörde eine Einschätzung der 9500 Parzellen vorgenommen, schreibt der Luzerner Stadtrat in seiner Stellungnahme vom Dienstag auf eine Interpellation der Mitte-Fraktion. Mit den ermittelten Abflussbeiwerten würde schliesslich die Gebühr berechnet.
Wer mit den Werten dicht einverstanden sei, könne mittels Selbstdeklaration Einwände erheben. Zur Einreichung einer Selbstdeklaration sei niemand verpflichtet. Werde darauf verzichtet, kämen die von der Stadt festgelegten Abflusswerte für die Bemessung der Gebühren zur Anwendung.
Unter Abflussbeiwert versteht man den Anteil der Versiegelung, der zum Abfluss von Niederschlagswasser in die Kanalisation führe. Eine voll versiegelte Parzelle habe den Wert 1, eine komplett unversiegelte Fläche ohne Abfluss den Wert 0. Je grösser der Wert, desto mehr Regenwasser muss über Kanalisation abgeleitet werden. Die Regenwassergebühr wird mit der Parzellenfläche sowie dem Abflussbeiwert bemessen.
Selbstdeklaration sei «herausfordernd»
Die Interpellanten Roger Sonderegger und Andreas Felder (Mitte) kritisierten, dass die Berechnungen in vielen Fällen nicht stimmten und das weitere Vorgehen für Personen ohne Onlineskills herausfordernd sei. Personen mit vielen Liegenschaften gerieten unter zeitlichen Druck.
Der Stadtrat sei sich bewusst, dass die digitale Selbstdeklaration gewisse Anwenderkenntnisse voraussetze. Jedoch sei es nicht neu, dass im Behördenverkehr der digitale Austausch immer mehr zunehme. Wer Hilfe benötige, könne sich immer an die Stadtverwaltung wenden.
Ein erstes Mal werde die Regenwassergebühr im September 2024 erhoben. Die entsprechende Rechnung enthalte eine Rechtsmittelbelehrung und sei anfechtbar, so der Stadtrat.
Die neue Regenwassergebühr ist eine Folge des per Januar 2024 in Kraft getretenen Siedlungsentwässerungsreglements. Dieses schaffte die Anschlussgebühr ab und führte unter anderem eine Regenabwassergebühr und eine Fremdwassergebühr ein.